1,3 Milliarden unversteuertes Vermögen

14.01.2016, 14:52 Uhr
· Online seit 14.01.2016, 14:32 Uhr
Seit 2010 die straflose Selbstanzeigen eingeführt wurden, sind im Kanton St.Gallen Vermögen in der Höhe von 1,3 Mrd. Franken gemeldet worden. Bei der Besteuerung reicher Ausländer haben sich Verschärfungen trotz Wegzügen gelohnt.
David Scarano
Anzeige

Zu den traditionellen Themen der jährlichen Medienkonferenz des kantonalen Steueramtes im Januar gehört jeweils der Fortschritt der Kampagne mit dem sinnigen Motto «Klicken und Schicken». Der aktuelle Stand: «Jede zweite Steuererklärung wird inzwischen elektronisch eingereicht», sagte Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramtes. Konkret liegt die Quote bei 51,2 Prozent.

Ein weiteres der wiederkehrenden Themen ist der Ertrag aus den straflosen Selbstanzeigen. Dort liege man «im Rennen, aber hinter dem Spitzenresultat von 2014», fasste Sager zusammen. Im letzten Jahr waren es 503 Fälle - darunter vier Unternehmen -, die Steuererträge von 12,6 Mio. Franken generierten. Im Vorjahr gab es 575 Selbstanzeigen und die bisherigen Rekordeinnahmen von 20,7 Millionen für die Staatskasse.

Kaum junge Selbstanzeiger

Typische Selbstanzeiger gebe es nicht, sagte Sager. Da sei «Kreti und Pleti» dabei: Unternehmer, Pensionierte, Angestellte und Lehrer zählte er auf. Vor allem im letzten Lebensabschnitt wollten die Leute reinen Tisch machen. 53 Prozent der Personen sind bei der Selbstanzeige über 66 Jahre alt.

Bei rund Dreiviertel der unversteuerten Vermögen geht es um Beiträge bis 500'000 Franken. 2014 waren allerdings auch zwei Fälle mit Vermögen über 20 Mio. Franken dabei. Insgesamt sind im Kanton St. Gallen seit 2010 Schwarzgelder in der Höhe von 1,3 Mrd. Franken angegeben worden. Ein Ende ist nicht abzusehen: In den ersten beiden Wochen von 2016 waren es bereits wieder fünf Selbstanzeigen.

Verschärfungen für Pauschalbesteuerte

An der Medienorientierung wurde eine kleine Bilanz der Verschärfungen bei den Pauschalsteuern präsentiert, die 2011 an der Urne beschlossen wurden. Sie traten 2012 in Kraft und betreffen reiche Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Das Fazit: Für den Kanton St.Gallen resultierten unter dem Strich trotz Wegzügen Mehreinnahmen.

Die Rechnung sieht so aus: Seit 2012 sank die Zahl der nach Aufwand besteuerten Personen von 82 auf 32. Die markante Reduktion lässt sich aufschlüsseln: 22 Personen zogen ins Ausland und dort vor allem in ihre EU-Heimatstaaten. Sechs wechselten in einen anderen - wohl günstigeren - Kanton. «Da hätten wir mehr erwartet, der interkantonale Steuerwettbewerb spielte nur marginal», kommentierte Sager. 27 Ausländerinnen oder Ausländer wechselten zur ordentlichen Besteuerung und blieben im Kanton St.Gallen wohnhaft. Dazu kommen sieben Zuzüger.

Die Mehreinnahmen entstehen nun aus der Summe der weiterhin nach Aufwand besteuerten Ausländerinnen und Ausländer, die höhere Beträge abliefern und aus den Erträgen der Gruppe, die nach der Verschärfung zur ordentlichen Besteuerung wechselte.

Änderungen im Steuergesetz

Unter den verschiedenen Neuerungen im Steuerrecht, die 2015 in Kraft treten, wirkt sich vor allem die Einführung einer Mindeststeuer für Unternehmen aus. Bisher bezahlten rund 60 Prozent der 24'000 Betriebe im Kanton St. Gallen keine Steuern. Künftig müssen sie mindestens 837,50 Franken abliefern. 2016 ergeben sich daraus Mehreinnahmen für den Kanton von rund 3,2 Mio. Franken, die Gemeinden erhalten zusätzlich 2,3 Mio. Franken.

Weiter gilt ab 2016 eine Beschränkung für den Abzug der Fahrkosten auf 3'655 Franken. Diese Sparmassnahme war im November 2015 in einer Abstimmung gutgeheissen worden. Künftig sind zudem im Kanton St.Gallen Lotteriegewinne bis 1'000 Franken steuerfrei und es gibt Änderungen bei den berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten.

veröffentlicht: 14. Januar 2016 14:32
aktualisiert: 14. Januar 2016 14:52
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige