16 Strafklagen im ersten Halbjahr wegen Werbeanrufen

06.12.2016, 18:31 Uhr
· Online seit 06.12.2016, 18:17 Uhr
Unerwünschte Werbeanrufe bleiben das grösste Ärgernis für die Konsumenten. Wer trotz Sterneintrag im Telefonbuch angerufen wird, kann sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beschweren.
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Kommen genügend Beschwerden zusammen, kann das Seco Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft stellen.

In den ersten sieben Monaten dieses Jahres verzeichnete das Seco 17'680 Werbeanrufe trotz Sterneintrag, wie das Staatssekretariat auf seiner Webseite schreibt. Aufgrund dessen reichte das Seco zwischen Januar und Ende Juli 16 Strafklagen ein. 2016 waren es deren 28.

Bis Ende Juli gab es 28 Entscheide zu den Klagen. Es wurden 14 Strafbefehle verfügt, in 13 Fällen wurde entweder kein Verfahren eingeleitet oder das Verfahren wurde eingestellt. In einem Fall wurde eine Verfahrenswiederaufnahme verfügt.

Fast 10'000 Franken Busse im Schnitt

Die bisher höchste Strafe, die aufgrund der vom SECO eingeleiteten Strafverfahren ausgesprochen wurde, beträgt 25'200 Franken, wie die Behörde am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Die durchschnittliche Strafe beträgt 9565 Franken.

Wird gegen mehrere Straftatbestände verstossen - beispielsweise unerbetene Werbeanrufe im Zusammenhang mit Betrug - liegt die ausgesprochene Höchststrafe bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren.

Gesetzlich wären aber noch schärfere Bestrafungen möglich. Gemäss dem Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit den entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Franken möglich.

Hohes Bussgeld in Deutschland

Auch in Deutschland sind die lästigen Werbeanrufe ein Thema. Wegen unerlaubter aggressiver Telefonwerbung verhängte am Montag die deutsche Netzagentur gegen eine Firma für den Vertrieb von Tierfutter ein hohes Bussgeld. Die Strafe belaufe sich auf 150'000 Euro, berichtete die Aufsichtsbehörde. Sie beruhe auf «gut dargelegten Beschwerden» von Konsumenten, sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur machte die Firma Anrufe ohne die nötige vorherige Einwilligung der Konsumenten. Darüber hinaus verhängte sie wegen der «einschüchternden und aggressiven» Art der Anrufe ein besonders hohes Bussgeld. Demnach wurden Betroffene teilweise zum Kauf von Hundefutter aufgefordert, obwohl sie keinen Hund besassen.

Das betroffene Unternehmen habe gegen den Bussgeldbescheid inzwischen Widerspruch eingelegt. Führt eine Firma in Deutschland Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Konsumenten durch, drohen ihr Bussgelder von bis zu 300'000 Euro.

veröffentlicht: 6. Dezember 2016 18:17
aktualisiert: 6. Dezember 2016 18:31
Quelle: SDA

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