18 Jahre Haft für Messerstecher von Illighausen

· Online seit 25.11.2015, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines wegen Mordes verurteilten Peruaners hinsichtlich Delikt und Strafmass abgewiesen. Die Vorinstanz muss bezüglich der Untersuchungskosten von rund 135'000 Franken aber nochmals über die Bücher. Sie hatte sie dem Verurteilten auferlegt.
Erika Pál
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Die Lausanner Richter kommen in ihrem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass der Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau nicht willkürlich ist und auch nicht gegen Bundesrecht verstösst.

Mit Baby auf dem Arm mit Messer attackiert

Es bleibt damit bei einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren für den im Mai 2014 Verurteilten. Er wurde des Mordes an seiner Lebenspartnerin und der versuchten vorsätzlichen Tötung des gemeinsamen damals sechs Monate alten Sohnes für schuldig erklärt.

Im Oktober 2010 war es zwischen den beiden Elternteilen zu einem Streit gekommen. Im Verlaufe desselben griffen beide zu Messern. Obwohl die Frau das Baby auf dem Arm hatte, stach der Mann elf Mal auf die Frau ein. Dabei verletzte er auch das Kind lebensgefährlich. Die Frau verblutete.

Kosten überprüfen

Das Kantonsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts nun nochmals alle Kostenpunkte in der Auflistung durchgehen. Darin sind auch Aufwendungen enthalten, bei denen es fraglich erscheint, ob sie dem Verurteilten aufgebürdet werden können. In allen anderen Punkten hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. (Urteil 6B_877/2014 vom 05.11.2015)

veröffentlicht: 25. November 2015 12:00
aktualisiert: 25. November 2015 12:00
Quelle: sda

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