18 Monate Haft für Dschihad-Reisende
Die 31-Jährige war wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Quaida» und «Islamischer Staat», sowie verwandter Organisationen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt gefordert. In ihrer Unnachgiebigkeit den Weg des IS zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin geworden, sagte die Bundesanwältin beim Prozess.
Ausserdem habe sie das Leben ihres kleinen Sohnes gefährdet, der nicht für sich selbst entscheiden konnte, sondern seiner Mutter auf die lebensgefährliche Reise mit Schleppern über das winterliche Mittelmeer folgen musste. Sie habe aber auch die IS-Propaganda in den westlichen Ländern gefördert, da sie Terrorakten islamistischer Terrororganisationen im Westen prinzipiell positiv gegenüberstehe.
Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Man könne der Angeklagten keine Gewaltaufrufe vorwerfen. Eine «Tatnähe» des Handelns zu den verbrecherischen Aktivitäten des IS halte einer Aktenprüfung nicht stand. Auch dass ihr Sohn zum Märtyrer werden sollte, sei nicht hinreichend bewiesen. Insgesamt sei die Anklage der Bundesanwaltschaft schwammig und halte einer genauen Prüfung nicht stand.