20 Jahre für «Moschee-Mord»?

26.05.2016, 14:51 Uhr
· Online seit 23.05.2016, 06:01 Uhr
Diesen Donnerstag, 26. Mai wird der «Moschee-Mord» am Kreisgericht St.Gallen verhandelt. Der Angeklagte soll einen Albaner in einer Moschee in St.Gallen-Winkeln niedergestreckt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Täter ist geständig. Er handelte aus Rache.
Leila Akbarzada
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Mit sieben Schüssen streckte der Täter das Opfer in der Moschee während des Freitaggebets vom 22. August 2014 nieder. Zuvor hatte er seine Frau und seinen Sohn zur Arbeit gebracht. Zu Hause in Unterterzen machte er sich Gedanken zur Vorgeschichte des Falles und griff zur Waffe. Gegen 11 Uhr fuhr er los Richtung St.Gallen-Winkeln, wo sich die Moschee «El-Hidaje Islamische Gemeinschaft» befindet. Kurz vor Ende der zweiten Gebetseinheit um etwa 14 Uhr schoss er dem Opfer, das sich kniend mit dem Rücken zu ihm in Gebetshaltung befand, aus zwei Metern Entfernung in den Rücken.

Vorgeschichte: Mord an Bruder

Nachdem er geschossen hatte, wandte sich der 51-jährige Täter dem Imam zu und sagte in hörbarer Lautstärke auf albanisch, dass die Gläubigen keine Angst haben müssten, denn mit ihnen hätte er nichts zu tun. Das geht aus der Anklageschrift hervor. Der Täter war sofort geständig. Die Polizei nahm ihn vor Ort fest.

Der Geschichte ging ein Vorfall des Jahres 1997 in Walenstadt vor: Damals stach das jetzige Opfer nach einer Auseinandersetzung auf den Bruder des jetzigen Täters ein und verletzte ihn tödlich. Er stach auch auf den jetzigen Angeklagten ein, der dabei schwer verletzt wurde.

Keine Reue gezeigt

Der Täter von damals wurde im Jahr 2001 vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Nie habe sich der damalige Täter bei der Familie des Angeklagten entschuldigt oder bemüht gezeigt, den Streit zu beenden, sagt der Angeklagte laut Anklageschrift. Deshalb habe er sich zur Selbstjustiz entschieden.

20 Jahre Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Die Anklage kommt zum Schluss, dass sich der Beschuldigte durch sein Handeln des Mordes, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gemacht habe. An der Verhandlung wird auch die Familie des Getöteten als Privatklägerin auftreten. Das Opfer hinterlässt eine Frau und vier Kinder.

veröffentlicht: 23. Mai 2016 06:01
aktualisiert: 26. Mai 2016 14:51
Quelle: lak

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