200'000 Franken für «Ingenbohl-Opfer»

· Online seit 03.07.2017, 11:23 Uhr
Die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden leistet im «Fall Ingenbohl» einen Betrag von 200'000 Franken. Dies als Wiedergutmachung und Zeichen der Anerkennung für die Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im früheren Kinderheim Steig.
Michael Ulmann
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«Uns wurde unsere Kindheit und Jugend gestohlen», sagte Erika Betschart einst in einem Interview mit dem Appenzeller Volksfreund. Erika Betschart ist eines von vielen Kindern, die ihre Kindheit im ehemaligen Kinderheim Steig bei Appenzell verbracht haben. In der 130-jährigen Geschichte, der von Ingenbohler Nonnen bis in die 1980er-Jahre geführten Institution, erlebten unzählige Buben und Mädchen Vernachlässigung, körperliche Züchtigung oder gar Missbrauch.

«Hätte nicht sein dürfen»

Die Innerrhoder Standeskommission hat entschieden, der Sache nachzugehen und einen Bericht über das Leben im Kinderheim Steig in Auftrag gegeben. Inzwischen liegt der Bericht vor. Seine Autoren kommen zum Schluss, dass das, was die im Kinderheim Steig wohnhaften Kinder und Jugendlichen zum Teil erlebt haben, nicht hätte sein müssen und nicht hätte sein dürfen.

Entschuldigung und Entschädigung

Die Standeskommission hat den Bericht zum Anlass genommen, sich mit ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern zu treffen. Die Regierung zeigt sich betroffen über den Inhalt des Berichts und hat sich bei den Betroffenen entschuldigt. Als Zeichen der Anerkennung und Wiedergutmachung leistet sie einen Betrag von 200'000 Franken in den Solidaritätsfonds.

Ordensschwestern des Klosters Ingenbohl waren im Auftrag und unter Aufsicht des Kantons Appenzell Innerrhoden für die Führung des der öffentlichen Hand gehörenden Heims verantwortlich.

veröffentlicht: 3. Juli 2017 11:23
aktualisiert: 3. Juli 2017 11:23
Quelle: red./uli

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