4370 Tierfreunde kämpfen für «Rocky»

16.09.2016, 15:17 Uhr
· Online seit 16.09.2016, 14:48 Uhr
In Eschenbach ist der Hund eines älteren Ehepaars von einem Unbekannten überfahren worden. Das sagt eine Facebook-Userin. Der Beitrag wurde bereits über 4370 Mal geteilt. Die Polizei weiss von nichts.
Laurien Gschwend
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Dieser Aufruf bewegt das Netz. «Klein Tennie» möchte einen Autofahrer darauf aufmerksam machen, dass er am Montag einen Hund namens Rocky überfahren hat. Der Lenker sei in einem schwarzen Familienwagen mit silbernem Anhänger unterwegs gewesen und habe nicht angehalten. Tausende Tierfreunde haben den Beitrag bis dato geteilt.

Schäferhund-Mix Rocky lebte offenbar gleich gegenüber der Haltestelle «Oberfeld» in Eschenbach und bewachte das dort lebende Ehepaar während 12 Jahren. Weil der Hund am Montag derart verletzt wurde, musste er eingeschläfert werden, heisst es im Facebook-Post.

«Das nächste Mal ist es vielleicht ein Kleinkind»

Hinter dem Beitrag steckt Jessica Baumann aus Rapperswil. Sie wurde Zeugin des Vorfalls und wollte dem unbekannten Täter mit dem Post die Augen öffnen. «Am schlimmsten finde ich, dass er wohl bemerkte, dass hinter seinem Wagen irgendetwas lag, er aber trotzdem weiterfuhr», sagt sie auf Anfrage. Auch wenn der Fahrer womöglich nicht wusste, dass er gerade einen Hund überfahren hatte, hätte er wenigstens nachschauen können, findet die Reiterin. «Das nächste Mal ist es vielleicht ein Kleinkind - und das will ich verhindern.»

Polizei ermittelt nicht

Beim Hundeclub Eschenbach weiss man nichts vom Tod des Hundes. Auch der Kantonspolizei St.Gallen wurde der Vorfall nicht gemeldet. «Wir gehen dem Facebook-Post auch nicht nach, solange keine Anzeige vorliegt», sagt Mediensprecher Florian Schneider gegenüber FM1Today. Auch in Zeiten, in denen viele über Social Media selbständig Aufrufe starten, gehe nichts über den Weg der klassischen Strafanzeige. «Da kann man sich noch so lange im Netz echauffieren», so Schneider, man müsse sich schon direkt bei der Polizei melden, um eine Fahndung auszulösen.

Möglichkeit der Zivilklage

Überfährt jemand ein Tier, so unterscheidet man zwischen Wild- und Haustieren. Während Wildtiere dem Staat gehören, haben Haustiere einen privaten Eigentümer. «Ein Hund hat einen emotionalen Wert», sagt Florian Schneider. Ein Hundehalter hat die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen, wenn sein Haustier angefahren wird. Fährt man ein Wildtier an, so geht es vor allem darum, ein Formular auszufüllen, um den entstandenen Schaden zu melden.

Strafbestand «Nichtmelden eines Schadens»

Springt einem ein Tier vor den Wagen, so beurteilt die Polizei in einem ersten Schritt den Verkehrsunfall und danach die Tierschutzvorschriften. «Das Ausmass der Strafe hängt vom jeweiligen Tatbestand ab», so Schneider. Je nachdem wird einem der Führerschein entzogen, auch eine Geldstrafe ist möglich. Fährt man eine Person an und meldet den Vorfall nicht, so begeht man Fahrerflucht. Bei einem Tier besteht der Strafbestand im «Nichtmelden eines Schadens».

veröffentlicht: 16. September 2016 14:48
aktualisiert: 16. September 2016 15:17

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