44 Millionen zu vergeben

18.12.2015, 06:44 Uhr
· Online seit 17.12.2015, 22:56 Uhr
Ein bisschen Geld zu Weihnachten? Vielleicht hat Euch Eure Grossmutter unverhofft Geld hinterlassen, wovon ihr bis heute nichts wusstet. Die Schweizer Banken haben 44 Millionen Franken zu vergeben, welche niemandem mehr zu gehören scheinen. Seid ihr unter den glücklichen Millionären?
Lara Abderhalden
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„Es gibt tatsächlich Kunden, die vergessen, ein bestimmtes Konto bei einer Bank zu besitzen“, sagt Sindy Schmiegel, Sprecherin der Schweizerische Bankiervereinigung. Bis anhin durften solche Konten von den Banken nicht angerührt werden. Sie wurden einfach bis in alle Ewigkeit weitergeführt.

Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein neues Gesetz zur Einsicht in alte Schweizer Bankkonten. So müssen die Banken Geld, welches über 60 Jahre unberührt blieb, an den Schweizer Staat überweisen.

„Da den Banken sehr viel daran liegt, die Kunden ausfindig zu machen, wollen sie alles mögliche dafür tun, dass die Kunden ihr Geld zurück erhalten.“ Die Internetseite www.dormantaccounts.ch biete dafür die perfekte Gelegenheit. Seit gestern ist sie online und hilft, ein mögliches Konto der Grossmutter oder ein eigenes, vergessenes Konto zu finden.  „Internetseiten sind von überall auf der Welt abrufbar, damit steigt die Chance, die Gelder zuordnen zu können.“

Nicht jeder kommt an das Geld

44 Millionen Franken sind eine Menge Geld und auch die Anzahl Seitenaufrufe sind immens: „Wir hatten schon sehr viele Leute auf unserer Seite.“ Es sei somit klar, dass es auch Leute geben werde, welche versuchen werden an Geld zu kommen, worauf sie keinen Anspruch haben.

Durchkommen werden sie damit aber wohl kaum: „Wir werden sicherstellen, dass nur diejenigen an das Geld kommen, die auch wirklich berechtigt sind.“ Jeder, der glaubt, ein Konto zu besitzen oder zu erben, muss dies belegen können. Einerseits mit einem amtlichen Ausweis, andererseits mit den entsprechenden Dokumenten.

80 Schliessfächer

Insgesamt sind auf der Internetseite 2600 Namen veröffentlich. Mit einer Suchfunktion kann nach dem eigenen Namen gesucht werden. Nebst Kundennamen sind auch 80 Schliessfächer ausgeschrieben. Deren Inhalt ist bekannt, deren Wert jedoch schwer einschätzbar: „Es gibt Schliessfächer, die beinhalten beispielsweise ein Bild, dabei kann es sich um eine Zeichnung der Tochter oder um ein wertvolles Gemälde eines Künstlers handeln“, so Sindy Schmiegel. Der Wert der Gegenstände in den Schliessfächern könnte deshalb nicht eingeschätzt werden.

Geld bekommt der Staat

Kann der Enkel der nachrichtenlosen Konten nicht ausfindig gemacht werden, kommt das Geld zum Staat. „Da wir das Gesetz dieses Jahr das erste Mal umsetzen, gilt vorübergehend eine Frist von fünf Jahren.“ Bei den Konten, die ab nächstem Jahr hinzustossen, gelte eine Frist von einem Jahr.

Hier nochmals der Link zur Abfrage der Konten.

veröffentlicht: 17. Dezember 2015 22:56
aktualisiert: 18. Dezember 2015 06:44

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