Appenzeller Mostbröckli und Co. werden geschützt
Nach einer dreimonatigen Einsprachefrist werden die drei Appenzeller Produkte ins Register der geografischen Angaben (GGA) aufgenommen. Ausserdem erhalten sie das IGP-Siegel. «Personen, die sich im geografischen Gebiet befinden und zertifiziert sind, können die Bezeichnungen Appenzeller Mostbröckli, Pantli und Siedwurst verwenden», erklärt Paolo Degiorgi vom Bundesamt für Landwirtschaft. Das Gesuch beantragt hat der der Appenzeller Fleischfachverband.
Migros, Coop und Co. verkaufen weiterhin Mostbröckli
Nicht geschützt werden die Begriffe Mostbröckli, Siedwurst und Pantli, ohne die geografische Indikation «Appenzell». So kann beispielsweise die Migros weiterhin Mostbröckli verkaufen. Diese dürfen allerdings nicht im Appenzellerland produziert werden und auch nicht «Appenzeller Mostbröckli» heissen.
Drei währschafte Fleischspezialitäten
Das Appenzeller Mostbröckli ist eine Rohpökelware aus Rindfleisch. «Im Unterschied zu luftgetrocknetem Rindfleisch wird das Appenzeller Mostbröckli geräuchert und später getrocknet», schreibt das BLW in einer Mitteilung.
Der Appenzeller Pantli ist eine Rohwurst. Den Namen gab der Wurst ihre Unförmigkeit, da sie kantig und lang ist. Die Wurst wird getrocknet und schmeckt ausgeprägt nach Knoblauch.
Die Appenzeller Siedwurst wird roh, gekocht oder pasteurisiert angeboten, sie ist weiss. «Diese Wurst verfügt über einen typischen Kümmel- und Knoblauchgeschmack», schreibt das BLW.
Rindfleischveredlung, weil Appenzeller keine Schweine hielten
Die Geschichte der drei Appenzeller Spezialitäten reicht weit zurück. Im 19. Jahrhundert sind sie entstanden. Die Appenzeller hielten zu dieser Zeit vor allem Kühe, die Schweinezucht spielte nur eine untergeordnete Rolle. Schweinefleisch wurde aber zu deutlich höheren Preisen als Rindfleisch angeboten.
Daher haben die Appenzeller ihr Rindfleisch veredelt, um eine ähnliche Qualität zu erreichen. Die guten Stücke der Rinder wurden geräuchert oder getrocknet und zu Mostbröckli und Würsten verarbeitet. Das traditionelle Herstellungsverfahren wird bis heute gepflegt und perfektioniert.
Schutz bald auch in der EU
Drei Monate dauert die Einsprachefrist, in der Kantone oder Personen mit Interesse Einsprache erheben können. Gehen keine Einsprachen ein, werden die Namen geschützt. Allfällige Einsprache werden vom bund geprüft.
Auch in der EU werden die Namen geschützt, wird das Gesuch in der Schweiz angenommen. «Das braucht aber noch ein wenig mehr Zeit», sagt Degiorgi.