Ab April sind Formel-E-Rundstreckenrennen erlaubt

18.12.2015, 13:27 Uhr
· Online seit 18.12.2015, 12:41 Uhr
Ab dem 1. April 2016 dürfen in der Schweiz Rundstreckenrennen mit E-Mobilen gefahren werden. Der Bundesrat hat die dafür erforderliche Ausnahmebewilligung erteilt. Solche Rennen lägen im Interesse der Wirtschaft und des Forschungsstandortes Schweiz.
Erika Pál
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Für die Durchführung der Rennen können sich Städte bewerben. Die Wettkämpfe sind bewilligungspflichtig. Zu Gunsten der Sicherheit muss eine dem Rundkurs angepasste Höchstgeschwindigkeit festgesetzt werden. Die kantonalen Behörden müssen sicherstellen, dass die Höchstgeschwindigkeit kontrolliert und durchgesetzt wird.

Noch bis vor Kurzem war angenommen worden, dass das erste Forme-E-Rennen der Schweiz in Lugano stattfinden könnte. Zu diesem Wettkampf wird es nun aber im nächsten Jahr nicht kommen, wie Anfang Dezember bekannt wurde. Der wichtigste Sponsor war aus politischen Gründen ausgestiegen - die Linke hatte zuvor das Rennen kritisiert.

Für das Jahr 2017 hat die Stadt Zürich eine Kandidatur für einen «Swiss ePrix» angekündigt. Die Stadt Lugano will nun diese Bewerbung unterstützen. Ausnahmebewilligungen für E-Mobil-Rennen hatte das Parlament gewünscht. Der Bundesrat beschloss sie nun auf dem Verordnungsweg.

Eine weitere Neuerung ab 1. April 2016 betrifft Motorrad-Neueinsteiger. Sie können mit dem Fahrausweis der Kategorie «A beschränkt» ab kommendem Frühjahr leistungsfähigere Motorräder als heute benutzen.

Die Leistungsgrenze wird von 25 auf 35 Kilowatt (kW) erhöht werden. Die Änderung ist nötig, weil sich die Motorradindustrie auf Einsteigermaschinen mit 35 kW Leistung beschränkt und keine Modelle mehr mit 25 kW angeboten werden. Ausserdem ist die Änderung eine Anpassung an die entsprechende Regelung der EU.

veröffentlicht: 18. Dezember 2015 12:41
aktualisiert: 18. Dezember 2015 13:27
Quelle: SDA

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