Alle Blitzer-Warner müssen mit Busse rechnen

27.03.2017, 18:50 Uhr
· Online seit 16.12.2016, 18:09 Uhr
Wer auf Facebook vor Blitzern und Verkehrskontrollen warnt, wird nicht nur im Thurgau verzeigt. Auch im Kanton St.Gallen kommt es zu Verzeigungen und Bussen. Dies mussten in letzter Zeit Mitglieder der Facebook-Gruppe Rennleitung SG feststellen.
Angela Mueller
Anzeige

«Nach dem Thurgau zieht jetzt anscheinend auch der Kanton St.Gallen nach», schreibt das Mitglied der «Rennleitung SG», Claudio Raschle, auf deren Facebook-Seite und postet dazu einen Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft. Der Kollege habe nur einmal gewarnt, heisst es dazu weiter. Dabei ist der Staftatbestand klar: Gesetzlich ist es verboten, öffentlich vor Polizeikontrollen zu warnen. «Dies gilt sowohl für Warnungen vor Radaranlagen wie auch bei Polizei-Verkehrskontrollen», sagt Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Im Kanton Thurgau werden solche Blitzer-Warner schon länger verurteilt.

«Rennleitung SG» mit 28'000 Mitgliedern

Auch wenn die verschiedenen «Rennleitung»-Foren auf Facebook geschlossene Gruppen sind, gelten sie für die Behörden als öffentlich. Die «Rennleitung SG» zählt mit ihren über 28'000 Mitgliedern zu den grössten der Schweiz. Und hier werden stündlich Blitzer und Kontrollen vermeldet, so heisst es zum Beispiel: «Das ideale Weihnachtsgeschenk: Teure Fotos vom Auto zwischen O. und K.»

St.Galler Polizei hat Vorgehen nicht verändert

«Wir dachten, dass die St.Galler Polizei diese Einträge nicht ahndet, aber jetzt tut sie dies offensichtlich doch», sagt Raschle. Doch im Gegensatz zu seinem Eindruck hat die St.Galler Polizei ihr Vorgehen nicht geändert. «Die Polizei St.Gallen geht tatsächlich nicht gezielt gegen solche Warner vor», sagt Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St.Gallen. «Wenn es zu Anzeigen kommt, sind dies nur Einzelfälle und wenn es besonders krasse Fälle sind», sagt Schneider.

Nicht der erste Fall im Kanton St.Gallen

Trotzdem dürfen sich die Mitglieder von «Rennleitung SG» nicht in Sicherheit wägen. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, ist der eben auf Facebook gepostete Fall nicht der erste: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat schon mehrere Personen mit Strafbefehl zu Bussen verurteilt, weil sie sich wegen öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr strafbar gemacht haben», sagt Dobler.

Nicht gegen die Polizei

«Ich habe den Fall auf Facebook gebracht, dass die Leute wissen, dass es nicht richtig ist, vor Verkehrskontrollen zu warnen», sagt Raschle. «Denn es besteht die Gefahr, dass vielleicht gesuchte Straftäter der Polizei durch die Warnungen entkommen könnten.»

veröffentlicht: 16. Dezember 2016 18:09
aktualisiert: 27. März 2017 18:50
Quelle: agm

Anzeige
Anzeige