Altenrhein-Projekte weiter blockiert

· Online seit 04.02.2016, 12:36 Uhr
Der Bund hat den Hangar- und Fliegermuseum-Neubau in Altenrhein bewilligt. Doch weder der Airport noch der Umweltverband VCS sind zufrieden. Beide ziehen vors Bundesverwaltungsgericht.
David Scarano
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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt gab im Januar zweimal grünes Licht: Es bewilligte das neue Fliegermuseum und den neuen Hangar. Die Turbulenzen bleiben dennoch. Unter anderem befasste sich 2010 das Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem Neubau des Fliegermuseums.

«Arbeitsplätze sind bedroht»

Der Flughafen St.Gallen-Altenrhein hat heute bekannt gegeben, dass er gegen die Auflagen beim Hangar-Neubau beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch erheben werde. Die Genehmigung sei „mit unverhältnismässigen und zum Teil rechtswidrigen Auflagen“ verknüpft, schreibt die „People’s Air Group“. Unter anderem wehrt sich der Flughafen gegen die angedrohten Sanktionen bei den Standläufen. Standläufe seien unabdingbare Elemente der Flugsicherheit und nach Wartungsarbeiten an Flugzeugen zwingend vorgeschrieben. Ein Verbot würde die „zwingende Betriebseinstellung der Wartungsbetriebe“ nach sich ziehen. Das sei für einen Flughafen eine unverhältnismässige Massnahme. Die Folge wären „Betriebsschliessungen mit einem Verlust an Arbeitsplätzen“ für die Gemeinde und den Kanton.

«Lärmbelastungen ist gesetzeswidrig»

Mehrere Gemeinden, das Land Vorarlberg, Umweltverbände, Flugplatzgegner und Privatpersonen wehren sich seit Jahren gegen den Bau des neuen Hangars, der Platz für zehn Flugzeuge bieten soll. Die Einsprachen betreffend Lärmschutz, Natur- und Umweltschutz, Luftreinhaltung, Sicherheit, Landschafts- und Ortsbildschutz wurden vom BAZL zum Teil abgewiesen, zum Teil in Form von Auflagen in die Plangenehmigung aufgenommen.

Fest steht, dass der Umweltverband VCS vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. Laut Tagblatt bekämpft er vor allem den Umweltverträglichkeitsbericht, an den beide Projekte gekoppelt sind. Hauptkritikpunkte sind die Lärmsituation und die Geruchsbelastung durch Kerosin. Die derzeitige Lärmbelastung durch die Standläufe sei aus Sicht des VCS gesetzeswidrig.

veröffentlicht: 4. Februar 2016 12:36
aktualisiert: 4. Februar 2016 12:36
Quelle: red

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