Altstätter Bombenleger bleibt in Verwahrung

19.06.2017, 19:16 Uhr
· Online seit 19.06.2017, 16:26 Uhr
Der Bombenleger von Altstätten wurde zu Recht verwahrt. Das Bundesgericht stützt die nachträgliche Verwahrung.
Angela Mueller
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Der heute 37-jährige Mann hatte vor 17 Jahren zusammen mit einem Kollegen eine Bombe gebastelt, weil er sich am Gerichtspräsidenten des Kreisgerichts Oberrheintal rächen wollte. Sein Kollege legte die Bombe aber versehentlich bei einer Kantonsrätin in die Garage, die den gleichen Nachnamen trug.

Schlecht gebaute Bombe

Immerhin: Die Bombe explodierte nicht, die Bombe war zu schlecht gebaut. Aber: der Brandsatz hätte eine verheerende Auswirkung gehabt.

2004 wurde der Bombenleger für seine Tat zu sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgehoben. Eine Expertise kam im Jahr 2016 zum Schluss, dass der Mann unter anderem an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und die Rückfallgefahr besonders hoch sei.

Anstatt Strafe Verwahrung

Das Kreisgericht ordnete gleichen Jahres eine sogenannte kleine Verwahrung an, die alle zwei Jahre überprüft werden muss. Auch die Anklagekammer des Kantons St.Gallen stützte die nachträgliche Verwahrung.

Der Mann ging deshalb vor Bundesgericht. Dieses hat nun festgestellt, dass eine «ambulante Massnahme in Freiheit keine Sicherheitsmassnahme darstellt», wie das Tagblatt schreibt.  «Die Verwahrung erweist sich als geeignet und erforderlich, um die Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter zu schützen», heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Übrigens, auch sein Kollege kassierte zehn Jahre und auch dessen Strafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgehoben.

(red.)

 

veröffentlicht: 19. Juni 2017 16:26
aktualisiert: 19. Juni 2017 19:16

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