Amnesty kritisiert unverhältnismässige Antiterror-Gesetze in Europa

22.02.2018, 09:07 Uhr
· Online seit 22.02.2018, 08:10 Uhr
In Westeuropa werden weiterhin unverhältnismässige und diskriminierende Anti-Terror-Gesetze in aller Eile verabschiedet. Zu diesem Schluss kommt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem Jahresbericht. Auch die Schweiz steht in der Kritik.
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In Frankreich, Spanien und Grossbritannien würden schwammig formulierte Gesetze angewendet, welche die «Glorifizierung» oder «Rechtfertigung» von Terrorismus bestrafen, schreibt die Menschenrechtsorganisation in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Aktivisten und Gruppen der Zivilgesellschaft würden damit wegen ihrer Meinung strafrechtlich verfolgt, die sie im Internet und in sozialen Medien äusserten.

Grossbritannien schlug beispielsweise vor, wiederholtes Anschauen im Internet von Inhalten mit terroristischem Bezug mit maximal 15 Jahren Gefängnis zu bestrafen. Damit kämen auch Journalisten oder Menschenrechtsverteidiger ins Visier der Ermittler. In Frankreich wurden ähnliche, bereits existierende Massnahmen für nicht verfassungskonform erklärt.

Frankreich hat nach fast zwei Jahren den Ausnahmezustand aufgehoben, der nach mehreren Terroranschlägen eingeführt worden war. Im neuen Anti-Terror-Gesetz, das im Oktober 2017 verabschiedet wurde, sind laut Amnesty International jedoch viele Massnahmen übernommen worden, die unter dem Ausnahmezustand erlaubt waren. Darunter ist etwa eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

«Anstatt zu ermitteln und mutmassliche Täter von Gewaltangriffen strafrechtlich zu verfolgen, verabschiedeten viele Staaten administrative Kontrollmassnahmen, welche die Rechte von allen begrenzen», heisst es in dem Bericht. Oft würden diese Massnahmen aus vagen Gründen verhängt, etwa im Zusammenhang mit dem Glauben oder mit Zugehörigkeit zu Vereinen.

In mehreren Ländern wird laut Amnesty International Haft ohne Anklage oder Strafurteil vorgeschlagen, darunter in Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. In Bayern sei eines solche Administrativ-Haft bereits eingeführt worden.

In der Schweiz ist die Haft ohne Anklage oder Strafurteil in dem neuen «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen gegen den Terrorismus» vorgesehen, das der Bundesrat im Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat. Das Gesetz richtet sich gegen sogenannte Gefährder. Das sind Personen, die sich weder einer Straftat schuldig gemacht haben, noch einer solchen verdächtigt werden.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Polizei eigenmächtig Massnahmen wie Hausarrest, Kontaktverbote oder den Einsatz elektronischer Fussfesseln anordnen kann, wenn sie eine Person für gefährlich hält, aber keine Gründe für eine Strafverfolgung findet.

«Freiheitsentzug ist nur gerechtfertigt aufgrund einer Anklage und eines Urteils, jedoch nicht aufgrund administrativer Massnahmen», sagt Patrick Walder von Amnesty International der Nachrichtenagentur sda. «Wenn die Polizei mit richterlicher Zustimmung einen Hausarrest aussprechen darf, fehlen sowohl die Verteidigungs- wie die Verfahrensrechte.»

Amnesty International befürchtet, dass ein Hausarrest die Menschenrechte der betroffenen Personen unverhältnismässig einschränkt, etwa ihr Recht auf Freiheit, auf ein Privatleben und auf Arbeit. «Das Risiko ist sehr gross, dass die Massnahme unverhältnismässig angewendet wird und sie damit nicht zulässig ist», sagt Walder.

Dass das neue Gesetz «Gefährder» als «potenziell gefährliche Personen» definiert, hält Walder für problematisch. Denn potenziell gefährlich seien alle Menschen. Der Begriff diene dazu, die präventive Gefahrenabwehr auf Kosten der Grundrechte erheblich zu erweitern, sagt er.

veröffentlicht: 22. Februar 2018 08:10
aktualisiert: 22. Februar 2018 09:07
Quelle: SDA

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