Anerkennung für alle Religionen

· Online seit 22.03.2017, 10:42 Uhr
Im Kanton St.Gallen soll jede Religionsgemeinschaft eine kantonale Anerkennung bekommen können. Dies als Zeichen der Wertschätzung und Integration. Die Anerkennung hat hauptsächlich symbolischen Charakter.
René Rödiger
Anzeige

Die neue St.Galler Kantonsverfassung sieht vor, dass die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften gesetzlich gleich zu behandeln sind. Diese sind der Katholische Konfessionsteil, die Evangelisch-reformierte Kirche, die Christkatholische Kirchgemeinde und die Jüdische Gemeinde. Die Regierung hat nun einen Bericht und Entwurf zu einem neuen Gesetz über die Religionsgemeinschaften vorgelegt. Neu gibt es die Option einer kantonalen Anerkennung für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften.

«Migrationsbedingt ist etwa der Anteil der Muslime oder auch der Buddhisten angestiegen. Aber auch unter den Christen ist die Vielfalt an Kirchen und Gruppierungen grösser geworden», heisst es. Damit stelle sich die Frage, inwieweit das bestehende kirchenrechtliche System mit der besonderen Stellung von vier Religionsgemeinschaften noch zeitgemäss sei. Dieses System soll deshalb massvoll erweitert werden.

Der Kantonsrat soll neu die Kompetenz haben, Religionsgemeinschaften auf deren Antrag hin eine kantonale Anerkennung zu gewähren. «Im Wesentlichen hat dies einen symbolischen Charakter - als Zeichen der Wertschätzung und Integration.» Weiterhin bekommen diese Religionsgemeinschaften dadurch nicht das Recht über die Steuerhoheit oder über die Erteilung von Schulunterricht. Sie müssten für die Anerkennung die Rechtsordnung und verfassungsmässigen Rechte der Mitglieder achten.

«Zudem ist eine transparente Offenlegung der Vermögen sowie der Herkunft und Verwendung der Finanzmittel vorgeschrieben», heisst es. Damit solle die Bekämpfung extremistischer Gruppen unterstützt werden.

veröffentlicht: 22. März 2017 10:42
aktualisiert: 22. März 2017 10:42
Quelle: red.

Anzeige
Anzeige