Anklage fordert mehrjährige Freiheitsstrafen  

· Online seit 03.11.2015, 17:55 Uhr
Im FlowTex-Prozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld hat die Anklage am Dienstag ihre Anträge bekannt gegeben: Für die Hauptangeklagte - die Ex-Frau des ehemaligen FlowTex-Geschäftsführers - forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten.
David Scarano
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Im auf 20 Tage angesetzten Prozess will die Thurgauer Staatsanwaltschaft beweisen, dass unrechtmässige Gewinne aus den FlowTex-Betrügereien in der Schweiz gewaschen und dort versteckt wurden. Angeklagt sind der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer, seine Ex-Frau, die beiden erwachsenen Kinder des Paars, sowie der Rechtsanwalt der Ex-Frau.

In seinem über zehnstündigen Plädoyer warf der Staatsanwalt der Ex-Frau des Geschäftsführers vor, die illegalen Gewinne beiseite geschafft zu haben und zwar «mit einer stupenden Sicherheit und durchdachten Strategie». Dabei habe sie auch ihre beiden Kinder einbezogen. Diese hätten alle Papiere unterzeichnet, die ihnen vorgelegt wurden und die Transaktionen über ihre Konten nicht hinterfragt.

Keine Papierspuren

Der Staatsanwalt schilderte unter anderem die Umstände des Verkaufs eines Diamanten von 51 Karat durch die Ex-Frau. Der Erlös von rund 1,4 Mio. Dollar sei zuerst auf das Konto ihres Rechtsanwalts geflossen und erst danach auf ihr Nummernkonto bei einer St. Galler Privatbank überwiesen worden.

Es sei darum gegangen, bei Transaktionen möglichst keine Papierspuren zu hinterlassen. Dafür habe der Wirtschaftsanwalt sein Anwaltskonto zur Verfügung gestellt, das für die Steuerbehörden nicht einsehbar sei, so der Staatsanwalt.

Auch für die Anklage habe es «mehrere Jahre» gedauert, bis sie die Kontendaten erhalten habe. Und dies sei nur möglich gewesen, weil der Anwalt selber zu den Beschuldigten gehöre.

Immer wieder rief der Staatsanwalt in Erinnerung, dass die Familie über praktisch kein legales Vermögen verfügt habe. Er sprach deshalb von «kontaminierten» Geldern. Damit sei alles bezahlt worden: Schmuck, Grundstücke, Kunstwerke oder eine Yacht.

Unbedingte Freiheitsstrafen

Schliesslich kam die Anklage zu den Anträgen: Für die Ex-Frau forderte sie wegen Geldwäscherei, mehrfacher Veruntreuung oder alternativ Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten sowie eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen.

Es handle sich um einen aussergewöhnlich schweren Fall mit einem sehr hohen Deliktbetrag von rund 25 Mio. Franken, sagte der Staatsanwalt. Die Frau sei «eine Überzeugungstäterin» und habe auch nicht davor zurückgeschreckt, ihre Kinder zu instrumentalisieren.

Geldwäscherei als Hauptvorwurf

Für den Anwalt verlangte die Anklage wegen Geldwäscherei, Gehilfenschaft zur Veruntreuung, Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung eine Freiheitsstrafe von 60 Monaten, dazu eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen. Der Anwalt habe sein Knowhow und seine Erfahrung in den Dienst des Verbrechens gestellt und dafür Hunderttausende von Franken als Honorar erhalten.

Dem ehemaligen FlowTex-Geschäftsführer warf der Staatsanwalt Geldwäscherei mit einer Schadenssumme zwischen 4,5 und 5 Mio. Franken vor. Die Vorstrafen hätten den Mann nicht von weiteren Delikten abgehalten. Dafür solle er eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten, dazu eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen erhalten.

Von der Mutter benutzt

Für die erwachsenen Kinder des Ehepaars verlangte die Anklage je eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von je 60 Tagessätzen mit einer Probezeit von vier Jahren. Der Staatsanwalt attestierte der Tochter «eine gewisse kriminelle Energie», weil sie angegeben habe, mittellos zu sein. Dabei führe sie in London ein luxuriöses Leben und sei jeweils mit dem Mercedes-Geländewagen zu den Befragungen angereist.

Weiter forderte die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung von Bankguthaben in der Höhe von 11,2 Mio Franken. Weiter solle Schmuck, vier Chagall-Bilder sowie ein Grundstück in Küsnacht eingezogen werden.

Im Prozess folgt nun der Vortrag des Privatklägers, der die deutsche Insolvenzverwaltung vertritt. Ab dem 16. November hat dann die Verteidigung das Wort.

veröffentlicht: 3. November 2015 17:55
aktualisiert: 3. November 2015 17:55
Quelle: sda

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