Anklage wegen mutmasslicher Tötung

12.02.2018, 14:58 Uhr
· Online seit 12.02.2018, 09:56 Uhr
Die St. Galler Staatsanwaltschaft erhebt gegen eine 35-jährige Deutsche und einen 54-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Tötung ihrer gemeinsamen einjährigen Tochter. Im August 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kindes gefunden.
René Rödiger
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Die beiden Beschuldigten stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Montag.

«Konkret wird ihnen vorgeworfen, ihr Kind nicht altersgerecht ernährt zu haben, es hatte nicht ausreichend Bewegung und auch die medizinische Versorgung und die körperliche Hygiene wurden vernachlässigt», sagt Roman Dobler, Mediensprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft. Ausserdem wurde das Kind häufig unbeaufsichtigt alleine zuhause gelassen. Diese Summe dieser Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod des Mädchens geführt haben. Laut Staatsanwaltschaft seien der genaue Todeszeitpunkt sowie die genaue Todesursache nicht mehr erkennbar gewesen.

KESB schöpfte Verdacht

Am 4. August 2015 hatte die Kantonspolizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des einjährigen Kindes im Keller entdeckt und die Eltern festgenommen. Schon damals teilte die Staatsanwaltschaft mit, sie gehe von einem Tötungsdelikt aus.

 
Roman Dobler im TVO-Interview mit Anja Müggler:
 

 

Angestrengt hatte die Ermittlungen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rorschach mit einer Strafanzeige wegen Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten. Dies nachdem das Paar zwei Kinder aus früheren Beziehungen bei sich aufnehmen wollten und Umfeldabklärungen getätigt wurden.  Die Behörde hatte nach diesem Hausbesuch Verdacht geschöpft, weil sie keine befriedigenden Auskünfte über den Aufenthaltsort der einjährigen Tochter bekommen hatte.

Die Hausdurchsuchung brachte traurige Gewissheit. Obwohl der Zustand der Kinderleiche eine sofortige Identifikation nicht zuliess, ging die Polizei davon aus, dass es sich um das gesuchte Mädchen handelte.

Gefängnis beantragt

Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin St. Gallen geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt beim Kreisgericht Rorschach Anklage.

Sie beantragt eine Verurteilung der 35-jährigen Mutter unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse.

Der 54-jährige Vater soll wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt werden. Wann die beiden vor Gericht erscheinen müssen, ist noch nicht bekannt. Sie befinden sich seit über zwei Jahren auf freiem Fuss da keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr besteht.

Der Bericht von TVO aus dem August 2015:

veröffentlicht: 12. Februar 2018 09:56
aktualisiert: 12. Februar 2018 14:58
Quelle: SDA

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