Armee-Brief verwirrt Soldaten
«Im Brief, den ich bekommen habe, steht drin, dass ich ‹sicherlich bereits› informiert worden sei», sagt Ardian Sulimani. Der Infanterist hat vor mehr als einem Jahr seinen letzten WK absolviert und wollte sich nun eigentlich auf Familien- und Karrierenplanung konzentrieren.
«Ich hatte keine Ahnung»
Sulimani bekommt vor ein paar Tagen einen Brief von der Schweizer Armee. Der Betreff des Schreibens: «Ihre Weiterverwendung in der Armee.» Im Brief geht es im Wesentlichen darum, die Reserve abzuschaffen. «Die WEA (Weiterentwicklung der Armee, Anm. d. Red.) sieht keine Reserve mehr vor, daher müssen wir Sie in eine aktive Formation einteilen.» Sulimani ist also, sobald er sein Dienstbüchlein eingeschickt hat, wieder als aktives Glied einem Panzerartillerie-Lehrverband unterstellt. «Als ich bei Familienmitgliedern, die ebenfalls im Militär waren, nachgefragt habe, waren alle genau so überrascht wie ich. Sie haben mich angeschaut und nur gesagt: 'What the fuck?»
Kommunikation nicht ganz klar
Sulimani kontaktiert die Hotline der Schweizer Armee. Er bringt in Erfahrung, dass diese Neueinteilung zwar gültig ist, er aber keineswegs wieder zurück in einen WK oder eine RS einrücken muss. «Ich habe schon nicht gedacht, dass ich tatsächlich wieder zurück muss. Aber das ganze hätte man ein bisschen klarer kommunizieren können», ärgert sich der 28-Jährige aus Winterthur. Auch der letzte Satz sei irreführend: «Auch wenn Sie ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, bleiben Sie noch militärdienstpflichtig. Das heisst, dass Sie bis zum Zeitpunkt Ihrer definitiven Entlassung aus der Militärdienstpflicht einem allfälligen Aufgebot zu einem Assistenz- oder Aktivdienst Folge leisten müssen.»
Militär hat klar kommuniziert
Auf Anfrage gibt die Medienstelle der Schweizer Armee breitwillig Auskunft. Ein AdA (Angehöriger der Armee. Anm. d. Red.) muss aufgrund dieses Briefes nicht wieder zurück in den Dienst, schreibt Délphine Allemand, Mediensprecherin der Schweizer Armee: «Das ist nicht vorgesehen. Wer genügend Diensttage der sogenannten Ausbildungspflicht geleistet hat (zum Beispiel RS, WK…), wird von dieser Pflicht befreit. Er oder sie bleibt aber noch militärdienstpflichtig bis zu einem bestimmten Altersjahr. Das heisst, dass er oder sie zu einem Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten werden kann.» Dies entspreche der früheren Reserve. In diesem Sinne ändert sich für Soldaten, die WK und RS geleistet haben, gar nichts. Er oder sie ist für die Zeit der «Reserve» schlicht in einer aktiven Formation eingeteilt.
Sulimani ist im Übrigen nicht der einzige, der sich gesorgt hat. Bei der Schweizer Armee heisst es: «Aufgrund des Versands sind bereits Anfragen an die Personal-Hotline der Armee gekommen, wo die Unklarheiten jeweils rasch geklärt werden konnten.»