Hansjakob darf Strafanzeige prüfen

25.10.2016, 12:47 Uhr
· Online seit 25.10.2016, 12:00 Uhr
Das Bundesstrafgericht hat ein Ausstandsbegehren des erstinstanzlich verurteilten Financiers Dieter Behring gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt Thomas Hansjakob abgewiesen. Dieser muss prüfen, ob an Behrings Strafanzeige gegen den Bundesanwalt etwas dran ist.
Anzeige

Gemäss dem am Dienstag publizierten Beschluss der Strafkammer des Bundesstrafgerichts machte Behring unter anderem geltend, Hansjakob und der angezeigte Bundesanwalt Michael Lauber seien Dutzfreunde. Damit sei Hansjakob befangen.

Behring soll zudem kritisiert haben, dass ein hierarchisches Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und der von Hansjakob geleiteten St. Galler Staatsanwaltschaft bestehe. Weiter soll Hansjakob früher selbst bei der Bundesanwaltschaft gearbeitet haben.

Das Bundesstrafgericht hält in seinem Entscheid fest, dass die Vorbringen Behrings nicht den Tatsachen entsprechen. Zudem lasse die Zusammenarbeit von Lauber und Hansjakob im Rahmen verschiedener Konferenzen nicht auf eine besondere Freundschaft schliessen.

Die Beschwerdekammer lässt auch den Vorwurf Behrings nicht gelten, dass sich die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) bereits auf den Ausgang des Verfahrens festgelegt habe, wie aus einem Schreiben klar werde.

Die AB-BA musste nach der Strafanzeige von Dieter Behring gegen Bundesanwalt Michael Lauber, seinen Stellvertreter und einen weiteren Angestellten der Bundesanwaltschaft einen ausserordentlichen Staatsanwalt bestimmen. Dieser muss untersuchen, ob an der Strafanzeige etwas dran ist oder nicht.

Behring wirft Lauber falsche Zeugenaussage und allen drei Beschuldigten Begünstigung, Irreführung der Rechtspflege, falsche Anschuldigung, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vor.

Sieht Hansjakob Anzeichen für ein möglicherweise strafbares Verhalten, ist das Parlament am Zug: Der ausserordentliche Staatsanwalt muss bei den zuständigen Kommissionen der Räte um die Ermächtigung ersuchen, eine Strafuntersuchung gegen Lauber und seinen Stellvertreter zu eröffnen. Dafür müsste das Parlament deren Immunität aufheben.

Anders würde das Verfahren beim dritten Beschuldigten laufen. Er ist nicht vom Parlament gewählt worden, sondern vom Bundesanwalt eingesetzt. Dieser müsste die Ermächtigung erteilen, wenn gegen einen seiner Angestellten eine Strafuntersuchung eingeleitet werden sollte.

Der Bundesanwalt hat zwei Stellvertreter. Diese haben gemäss dem Strafbehördenorganisationsgesetz im Vertretungsfall alle Befugnisse des Bundesanwalts.

Der Prozess gegen Dieter Behring am Bundesstrafgericht in Bellinzona war im Juni geführt worden. Behring soll zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.

Das Bundesstrafgericht hat ihn Ende September wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren schuldig gesprochen. (Beschluss BB.2016.339 vom 12.10.2016)

veröffentlicht: 25. Oktober 2016 12:00
aktualisiert: 25. Oktober 2016 12:47
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige