Heilbad Unterrechstein diskriminierte Behinderte

21.03.2017, 10:28 Uhr
· Online seit 21.03.2017, 09:47 Uhr
2012 verweigerte das Mineral- und Heilbad Unterrechstein Schülern mit geistigen und körperlichen Behinderungen den Zugang ins Bad. Nun hat das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden die eingereichte Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen.
Stephanie Martina
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Im Januar 2012 wollten Mitarbeitende der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg mit fünf Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung im Alter zwischen sechs und 14 Jahren das Mineral-und Heilbad Unterrechstein besuchen. Das Bad verweigerte der Gruppe jedoch den Zugang mit der Begründung, dass ihre Anwesenheit die anderen Gäste störe und für diese unzumutbar sei.

Gegen diese Diskriminierung reichten die Behindertenorganisationen insieme, Procap, Pro Infirmis und Inclusion Handicap Klage ein, die das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden nun gutgeheissen hat. Das Gericht hielt fest, dass das Bad öffentlich zugänglich sei. Wer Menschen aufgrund ihrer Behinderungen nicht hineinlasse, handle diskriminierend.

Laut einer Mitteilung der Behindertenorganisationen ist es das erste Mal, dass in der Schweiz eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung gutgeheissen wurde. 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) habe ein Gericht nun erstmals eine Diskriminierung festgestellt.

veröffentlicht: 21. März 2017 09:47
aktualisiert: 21. März 2017 10:28
Quelle: red.

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