Heilbad Unterrechstein diskriminierte Behinderte
Im Januar 2012 wollten Mitarbeitende der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg mit fünf Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung im Alter zwischen sechs und 14 Jahren das Mineral-und Heilbad Unterrechstein besuchen. Das Bad verweigerte der Gruppe jedoch den Zugang mit der Begründung, dass ihre Anwesenheit die anderen Gäste störe und für diese unzumutbar sei.
Gegen diese Diskriminierung reichten die Behindertenorganisationen insieme, Procap, Pro Infirmis und Inclusion Handicap Klage ein, die das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden nun gutgeheissen hat. Das Gericht hielt fest, dass das Bad öffentlich zugänglich sei. Wer Menschen aufgrund ihrer Behinderungen nicht hineinlasse, handle diskriminierend.
Laut einer Mitteilung der Behindertenorganisationen ist es das erste Mal, dass in der Schweiz eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung gutgeheissen wurde. 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) habe ein Gericht nun erstmals eine Diskriminierung festgestellt.