Bauchef des Openairs Frauenfeld wird freigesprochen

· Online seit 05.10.2016, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat den Freispruch für den Bauchef des Openairs Frauenfeld bestätigt. 2012 wurde eine Helferin bei Aufräumarbeiten von einer Bodenplatte getroffen. Die Frau starb aufgrund ihrer Verletzungen.
René Rödiger
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Dem Bauchef wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er wurde davon schon vom Bezirksgericht Frauenfeld und vom Obergericht des Kantons Thurgau freigesprochen. Die Familie der Verstorbenen zog das Urteil ans Bundesgericht weiter.

Das Bundesgericht hat den Freispruch nun bestätigt. Ein unerwartet heftiger Sturm schleuderte 2012 die Bodenplatte durch die Luft. Für den Bauchef war ein derart starker Sturm nicht vorhersehbar. Der Sturm sei sehr schnell und nur lokal aufgezogen. Deshalb habe der Mann die Helfer nicht vom Gelände abziehen müssen.

(Urteil 6B_114/2016 vom 20.09.2016)

veröffentlicht: 5. Oktober 2016 12:00
aktualisiert: 5. Oktober 2016 12:00
Quelle: SDA/red.

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