Mann bei Sex mit Rind erwischt

17.07.2017, 20:07 Uhr
· Online seit 17.07.2017, 18:28 Uhr
Dieser Fall gibt in der Region See-Gaster zu reden: Ein Mann wird gefilmt während er sich mehrmals in einen Stall einschleicht und immer wieder dasselbe Rind missbraucht. Vor Gericht ist er teilweise geständig, kann sich aber nicht erklären, wie es dazu kommen konnte.
Lara Abderhalden
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«Es ist sehr mühsam für mich, das jetzt nochmal anzuhören. Ich bin wütend auf mich selbst und nervös. Ja, ich habe das getan», sagte der 60-jährige Mann vor dem Kreisgericht See-Gaster, wie die Südostschweiz schreibt. Dem knapp 60-jährigen Mann wird mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Tierquälerei und vergehen gegen das Waffengesetzt vorgeworfen.

Rind hat sich nicht bewegt

Am liebsten würde er das Thema tot schweigen, sagte er vor Gericht. Dennoch bestätigte er, dreimal Geschlechtsverkehr mit einem Rind gehabt zu haben. Dabei hatte er es immer auf dasselbe Rind abgesehen. «Weil es sich nicht bewegt habe», wird der Richter in der Südostschweiz zitiert.

Ans Licht kam das Ganze, weil eine Bauernfamilie merkte, dass im Stall nicht mehr alle Gegenstände am selben Ort standen. Der Bauer installierte eine Kamera und erwischte den Mann. «Eines Tages habe der Bauer einen Einkaufskorb gefunden. Diesen habe der Angeklagte hinter das Jungrind gelegt und sich darauf gestellt, um die ‹richtige Höhe› zu erreichen», heisst es in der Anklageschrift.

Geldstrafe gefordert

Nebst dem Missbrauch muss sich der Mann wegen Hausfriedensbruch und Waffenbesitz verantworten. Die Polizei fand bei der Verhaftung einen Schlagring. Gefordert wird eine Geldstrafe von 12'500 Franken unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem Tag.

Der Angeklagte selbst, zeigte sich reuig: «Ich entschuldige mich für das, was ich getan habe. Ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte», sagte er vor Gericht. Er habe Angst, dass seine Familie davon erfahren werde. Ob er eine Therapie mache, das beantwortete der Angeklagte nicht. Er bekräftigte nur, dass so etwas nie wieder vorkommen werde.

Anwalt plädiert auf Freispruch bei Tierquälerei

Obwohl es Videoaufnahmen gibt, zweifelt sein Anwalt die Vorfälle an und fordert beim Hauptanklagepunkt der Tierquälerei einen Freispruch. Es sei lediglich irgendein Fall von Geschlechtsverkehr mit dem Rind aus den Aufnahmen ersichtlich. Ausserdem sei die Bildqualität schlecht. Die Videoaufnahmen würden den Mann ausserdem nicht im Stall selber zeigen, sondern nur im Eingangsbereich mit einem Korb. Die Beweislage lasse nur einmal den Geschlechtsverkehr seines Mandanten mit dem Rind nachweisen, «auch wenn er dies heute gestand», so der Verteidiger.

Das Kreisgericht wird den Parteien das Urteil schriftlich eröffnen.

veröffentlicht: 17. Juli 2017 18:28
aktualisiert: 17. Juli 2017 20:07
Quelle: red.

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