Behörden müssen IS-Unterstützer aus Ausschaffungshaft entlassen

· Online seit 11.09.2016, 13:42 Uhr
Ein wegen IS-Unterstützung verurteilter Iraker, der im Juli statt in die Freiheit in Ausschaffungshaft kam, ist auf Geheiss des Bundesgerichts aus dieser entlassen worden. Ob der aus Sicht des fedpol gefährliche Mann ausgeschafft werden kann, wird derzeit geprüft.
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Das Bundesamt für Polizei (fedpol) und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestätigten am Sonntag einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung» über die Entlassung des Irakers aus der Ausschaffungshaft.

Der Mann war im März vom Bundesstrafgericht wegen Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zwei seiner Landsleute wurden damals ebenfalls verurteilt.

Im Juli hatte der im Kanton Aargau wohnhafte Iraker seine Strafe bereits abgesessen, wegen guter Führung und weil ihm die Untersuchungshaft angerechnet wurde.

Doch statt in die Freiheit kam der Mann, der ursprünglich als Flüchtling in die Schweiz gekommen war, in Ausschaffungshaft. Das fedpol hatte die Ausweisung des Irakers beantragt, weil er nach Ansicht des Amts «die innere und äussere Sicherheit der Schweiz» gefährde.

Der Anwalt des Irakers focht die Ausschaffungshaft daraufhin vor Bundesgericht an. Das Gericht gab dem Mann Recht. Die Gründe für eine Ausschaffungshaft seien in diesem Fall nicht gegeben, begründeten die Lausanner Richter ihren Entscheid.

Am vergangenen Mittwoch mussten die Aargauer Behörden den Mann deshalb wieder auf freien Fuss setzen, wie das fedpol am Sonntag schriftlich bestätigte. Die grundsätzliche Frage, ob die Person eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstelle, sei mit dem Entscheid des Bundesgerichts jedoch noch nicht beantwortet worden, heisst es in der Stellungnahme weiter. Die Ausweisungsverfügung bestehe weiterhin.

Gegen diese Verfügung hat der Rechtsvertreter des IS-Unterstützers allerdings Beschwerde eingelegt, und zwar beim EJPD. Der Rechtsdienst des Departements prüfe diese Beschwerde derzeit, erklärte EJPD-Sprecher Guido Balmer am Sonntag der Nachrichtenagentur sda. Ein Entscheid sei noch nicht gefallen.

Es gehe um die Frage, ob der Mann eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstelle. Auf der anderen Seite gelte es aber auch, die Grund- und Verfahrensrechte des Mannes zu wahren. Laut eigenen Angaben droht dem Iraker in seiner Heimat die Todesstrafe.

Balmer erinnerte gleichzeitig daran, dass die Regeln für die Ausschaffung bereits verschärft worden sind und das neue Ausschaffungsrecht am 1. Oktober in Kraft tritt.

Er wies auch auf diverse Anstrengungen hin, welche die Schweiz in jüngster Zeit unternimmt, um die Terrorismusbekämpfung zu verstärken. Dazu zählt etwa der Entscheid des Bundesrates vom Juni, härter gegen Dschihad-Sympathisanten vorzugehen, sowie der Beschluss von Bund und Kantonen vom letzten Donnerstag, einen nationalen Aktionsplan gegen Radikalisierung zu erarbeiten.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ortet in der Frage der Terror-Unterstützer eine Gesetzeslücke. «Wenn diese Personen nicht psychisch krank sind, kann man sie nicht weiterhin zurückbehalten oder einsperren», sagte KKJPD-Sprecher Benjamin Brägger gegenüber Radio SRF in Bezug auf den aktuellen Fall.

Die KKJPD fordert deshalb einen neuen Gesetzesartikel, um solche Personen bis zu zwanzig Jahren inhaftieren zu können. «Der Strafrahmen soll angehoben werden, um der Gefährlichkeit der Terroristen auch angemessen zu sein und damit die Bevölkerung besser zu schützen», sagte Brägger in der Sendung «Echo der Zeit».

Eine Arbeitsgruppe hat deshalb Justizministerin Simonetta Sommaruga vergangene Woche einen Entwurf für einen Terrorartikel und einen entsprechenden Bericht übergeben.

veröffentlicht: 11. September 2016 13:42
aktualisiert: 11. September 2016 13:42
Quelle: SDA

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