«Bei Arbeitslosen zu sparen, ist falsch»

14.07.2017, 21:34 Uhr
· Online seit 14.07.2017, 21:13 Uhr
Dass der Kanton St.Gallen beschlossen hat, für mehrere Arbeitslosenprojekte die Subventionen zu streichen, sorgt für Unverständnis. Es sei falsch, hier zu sparen, so der Grundtenor.
Laurien Gschwend
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«Die Projekt-Werkstatt hat sich etabliert, sie ist ein wichtiges Angebot für Arbeitslose. Wir schätzen, was sie machen, und sie sollen deshalb auch weiterhin unterstützt werden.» Der St.Galler Kantonsrat Ruedi Blumer (SP) kann nicht verstehen, weshalb der Kanton St.Gallen der Velowerkstatt beim St.Galler Güterbahnhof in Zukunft nichts mehr bezahlen möchte.

Gerechtere Verteilung des Geldes

Die Projekt-Werkstatt gibt es bereits seit 23 Jahren, hunderte Arbeitslose haben dank der sozialen Institution den Wiedereinstieg ins Berufsleben geschafft. «Es darf nicht sein, dass der Kanton in diesem Bereich spart», sagt Blumer. Der Politiker wünscht sich, dass die Fördergelder an unterschiedliche Einrichtungen statt exklusiv an eine einzige gehen.

Per Gesetz schreibt der Kanton die Vergabe der Fördergelder alle vier Jahre neu aus - welches Arbeitslosenprojekt statt der Projekt-Werkstatt unterstützt wird, ist aktuell nicht bekannt. Offenbar handelt es sich um einen günstigeren Anbieter. Ebenso ist die Höhe des gesprochenen Betrags unbekannt. Neben der Projekt-Werkstatt ist auch das Werk- und Technologiezentrum Linthgebiet (WTL) vom Regierungsbeschluss betroffen. Bei beiden Institutionen drohen Kündigungen.

«Das muss man beibehalten»

Nicht nur die Politik, auch die Bevölkerung ist empört. «Ich verstehe das nicht ganz, vor allem, weil man darauf achten sollte, dass die Arbeitslosen wieder einen Job finden. Jede Möglichkeit sollte genutzt werden», sagt Franco Weber bei einer TVO-Strassenumfrage. Frieda Spiess ist gleicher Meinung: «Ich sage mir immer, für manche können ein paar Franken viel Geld sein.» Margrith Wild findet, es gebe andere Dinge, für welche man nicht so viel Geld ausgeben müsse, «aber das ist etwas, das man auf jeden Fall beibehalten muss».

Die Rekursfrist gegen den Regierungsbeschluss dauert bis heute Freitagabend. Die Projekt-Werkstatt und das WTL haben sich beide beschwert. Fakt ist: Verloren ist der Kampf in diesem Moment noch nicht.

veröffentlicht: 14. Juli 2017 21:13
aktualisiert: 14. Juli 2017 21:34
Quelle: red.

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