Keine Strafe mehr für Kiffer

29.09.2017, 16:57 Uhr
· Online seit 29.09.2017, 13:57 Uhr
Nach einem Bundesgerichtsentscheid von Anfang September passen viele Kantone ihre Strafpraxis bei Cannabisbesitz an. Doch eine sda-Umfrage zeigt: Die Romandie bleibt im Umgang mit Hanfbesitz restriktiv. Einheitliche Regeln liegen in weiter Ferne.
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Bis heute werden Kiffer und Hanfbesitzer nicht in allen Kantonen gleich behandelt. Dabei ist der Rechtsrahmen eigentlich schon länger klar geregelt: Seit Oktober 2013 ist im Betäubungsmittelgesetz festgehalten, dass bis zu zehn Gramm Cannabis als geringfügige Menge gelten.

Bundesgericht verschafft Klarheit

Bei der Rechtsauslegung bestehen aber noch immer viele Unsicherheiten. So ist beispielsweise nicht eindeutig, ob das Ordnungsbussenverfahren ausschliesslich den Konsum oder auch den Besitz von Cannabis erfasst. Etwas Klarheit verschafft nun das Bundesgericht mit einem aktuellen Urteil vom 6. September. Darin werden verschiedene Punkte festgehalten.

Erstens: Der Besitz von geringen Mengen Marihuana und Haschisch ist im Grundsatz verboten, aber straffrei. Zweitens: Die Auferlegung der Verfahrenskosten für die Lagerung, Verwaltung und Vernichtung des Cannabis ist nicht gerechtfertigt. Drittens: Das Ausstellen einer Verfahrensgebühr für weiteren Aufwand ist nicht rechtens.

Dem Besitzer von Kleinstmengen Cannabis dürfen also keine Folgekosten mehr auferlegt werden. Offen lässt das Bundesgericht, ob das Cannabis eingezogen werden soll und ob ein Verfahren an die Hand genommen werden darf.

Thurgauer und Bündner passen Kiffer-Praxis an

Verschiedene Justizbehörden haben das Urteil zum Anlass genommen, ihre Praxis zu ändern, wie eine Umfrage aller Regionalbüros der Nachrichtenagentur sda zeigt. Beispielsweise der Kanton Basel-Stadt, welcher den erwähnten Fall vor Bundesgericht gezogen hat, handelt. Ab sofort werden dort beim Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis keine Kosten mehr erhoben. Die gleiche Regelung gilt neu auch in Baselland, Luzern (für Erwachsene), Uri, Zürich (vorläufig), Zug (vorläufig), Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Graubünden, Glarus und Thurgau.

Mehrere Kantone ahnden bereits seit Inkrafttreten des revidierten Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2013 den Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis nicht, wenn keine Anzeichen auf Konsum oder Handel bestehen. Dazu gehören die Kantone Bern und Schwyz. Im Kanton Aargau wurde diese Praxis auf Anfang 2017 eingeführt.

St.Gallen bereits teilweise von Bussen befreit

Roman Dobler von der Staatsanwaltschaft St.Gallen bestätigt, dass die Polizei mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen hat. Der Entscheid des Bundesgerichts wird allerdings nichts an der Praxis ändern: «Wird jemand mit weniger als zehn Gramm Cannabis angehalten, gehen wir davon aus, dass er das Cannabis auch konsumiert. Deshalb erhält er grundsätzlich eine Ordnungsbusse. Wer nicht damit einverstanden ist, kann auf die Zahlung der Ordnungsbusse verzichten. Dann kommt es zum ordentlichen Verfahren. Die angehaltene Person muss uns dann erkären, wieso sie Cannabis mit sich führt, ohne Cannabis zu konsumieren. Wir entscheiden schliesslich, ob wird die Person wegen Konsums bestrafen oder nicht.»

Praxis gilt seit April

Konkret wird in der Praxis wie folgt vorgegangen: Erwischt die Polizei eine Person mit Cannabis von maximal zehn Gramm, wird dieses eingezogen. Die Polizei erteilt eine Ordnungsbusse. Erklärt sich der Cannabis-Besitzer mit der Busse einverstanden, bezahlt er vor Ort 100 Franken. Lehnt er die Ordnungsbusse ab, befasst sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Fall.

«Können wir im ordentlichen Verfahren nachweisen, dass die Person Cannabis konsumiert oder gar mit Cannabis handelt, dann zieht sich das ganze Verfahre natürlich hin und wird schlussendlich teurer als die 100 Franken Ordnungsbusse.» Nur wenn tatsächlich nicht nachgewiesen werden kann, dass die angehaltene Person Cannabis konsumiert, profitiert die Person von der Straffreiheit.

Man gehe davon aus, dass «wer Cannabis mitführt, auch ein Konsument ist», sagte der St. Galler Polizeisprecher Hanspeter Krüsi. In mehreren Kantonen analysieren die Justizbehörden aber das Bundesgerichtsurteil und wollen die Situation «so schnell wie möglich klären».

Romands werden härter bestraft

In den meisten Kantonen nimmt die Polizei den Personen das Cannabis nach der Kontrolle ab, wägt es und vernichtet dieses. Wird eine Person beim Kiffen erwischt, fällt vielerorts eine Ordnungsbusse an. Die Umfrage zeigt aber auch hier grosse Unterschiede auf. Bei der Sanktionierung gibt es offenbar kifferfreundlichere und kifferfeindlichere Kantone.

Zahlen des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt zeigen beispielsweise, dass in den vergangenen Jahren zwischen 111 und 143 Personen mit einer Ordnungsbusse belegt wurden. Im Kanton Luzern kam es zu rund 700 Straffällen mit Hanf, Haschisch oder Marihuana, in Uri wurden zwischen 32 und 45 Ordnungsbussen verteilt.

In den Kantonen Ob- und Nidwalden wurden im vergangenen Jahr 21 respektive 53 Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz als Übertretung geahndet, die klar im Zusammenhang mit Eigenkonsum standen.

Tendenziell wird auch bei der Bestrafung von Cannabiskonsum in der Romandie härter durchgegriffen als in der Deutschschweiz, wie die vorliegenden Zahlen zeigen. Im Kanton Neuenburg wurden in den vergangenen drei Jahren zwischen 352 und 459 Ordnungsbussen verteilt, in Genf sogar zwischen 747 und 1712. Im Kanton Freiburg wurden in den Jahren 2014 bis 2016 zwischen 662 und 973 Kiffer gebüsst.

(SDA)

 

veröffentlicht: 29. September 2017 13:57
aktualisiert: 29. September 2017 16:57

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