«Fürst du #$@&%*!!» soll bald legal sein

15.08.2017, 16:34 Uhr
· Online seit 15.08.2017, 16:03 Uhr
Passender könnte der Tag kaum sein: In der Schweiz soll es nicht mehr strafbar sein, das Staatsoberhaupt eines anderen Landes zu beleidigen. Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat haben sich für die Aufhebung des Straftatbestands ausgesprochen.
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Die Nationalratskommission hatte eine parlamentarische Initiative von Beat Flach (GLP/AG) mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Ständeratskommission hiess diese nun mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Entscheid durch das Parlament

Aus Sicht der Kommissionen ist der Artikel nicht mehr zeitgemäss. Die Streichung der Bestimmung würde für die Aussenpolitik der Schweiz eine Erleichterung darstellen, schreibt die Ständeratskommission. Über die Gesetzesänderung wird am Ende das Parlament entscheiden.

Initiative wegen Böhmermann

Flach reichte seine Initiative im Zusammenhang mit der Kontroverse um den deutschen Satiriker und Fernsehmoderator Jan Böhmermann ein. Böhmermann hatte ein «Schmähgedicht» gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen. Er wollte damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

Die Sache hatte ein juristisches Nachspiel: Erdogan ging rechtlich gegen Böhmermann vor, auf Basis des deutschen Majestätsbeleidigungsparagrafen. In seinem Vorstoss wies Flach darauf hin, dass auch die Schweiz einen Beleidigungsparagrafen kennt. Dieser habe unter anderem dazu geführt, dass ein Genfer Politiker 2010 wegen Beleidigung des damaligen libyschen Diktators Muammar Gaddafi angeklagt worden sei.

Staatsoberhäupter haben gleich viele Rechte wie Schweizer

Aus liberaler Sicht gebe es keinen Grund, warum fremden Staatsoberhäuptern in der Schweiz mehr Rechte eingeräumt werden sollten als allen anderen Bürgern aus dem In- und Ausland, schrieb Flach. Er forderte, dass Artikel 296 des Strafgesetzbuches aufgehoben wird.

Gemäss diesem Artikel wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer einen fremden Staat in der Person seines Oberhauptes öffentlich beleidigt. Das gilt auch für Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter sowie offizielle Delegierte, die an diplomatischen Konferenzen in der Schweiz teilnehmen.

Die Nationalratskommission hielt fest, das Strafgesetzbuch stelle auch ohne diesen Artikel die notwendigen Grundlagen zur Verfügung, um solche Arten von Verletzungen zu bestrafen.

In Deutschland ist die Majestätsbeleidigung bereits Geschichte: Nach dem Bundestag hat im Juli auch der Bundesrat (Länderkammer) die Streichung des entsprechenden Paragrafen gebilligt. Das Strafverfahren um Böhmermanns «Schmähgedicht» wurde inzwischen eingestellt.

veröffentlicht: 15. August 2017 16:03
aktualisiert: 15. August 2017 16:34
Quelle: SDA

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