Beschuldigte aus U-Haft entlassen
«Da sich der anfängliche Tatverdacht der vorsätzlichen Tötung aufgrund dieser Ermittlungsergebnisse nicht erhärten liess, wurden die drei Beschuldigten inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen», sagt Stefan Haffter, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Bischofszell.
Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin konnten die Todesursache, die Todesart und der Todeszeitpunkt nicht zweifelsfrei geklärt werden. «Die Rechtsmediziner haben keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine krankhafte Organveränderung festgestellt. Daher muss man davon ausgehen, dass eine Todesursache durch vorgängige Einnahme von Drogen als Möglichkeit im Raum steht», sagt Haffter. Es wird davon ausgegangen, dass die Frau am 3. November in Thundorf verstorben ist.
Trotz des möglichen Todes durch Drogen ist die Strafuntersuchung damit nicht abgeschlossen. Der Tatverdacht der vorsätzlichen Tötung habe sich nicht erhärtet, gegen die drei Männer werde aber weiterhin ermittelt. «Im Fokus der Strafverfolgungsbehörden stehen weiterhin die Tatbestände der Unterlassung der Nothilfe, der Störung des Totenfriedens und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.» Weitere Tatverdächtige, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt es nicht.
Wegen der noch offenen Delikte finden weiterhin Abklärungen und Befragungen statt. Für die Delikte wegen Unterlassung der Nothilfe und Störung des Totenfriedens könnten die Tatverdächtigen eine Freiheitsstrafe von je drei Jahren erhalten.
Die verstorbene Frau wurde im November 2017 als vermisst gemeldet. Ende Januar 2018 wurde ihre Leiche in einem Teppich eingerollt in einem Waldstück bei Zezikon gefunden. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell eröffnete darauf gegen drei Personen aus dem Kanton Thurgau ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung.