Beschuldigter Vater sieht keine Schuld bei KESB
Der Angeklagte nimmt vor Gericht die Kesb in Schutz. Er musste sich in Weinfelden wegen Betrügereien vor Gericht verantworten. Darunter waren 70 Internetbetrugs-Delikte.
Er stehe zu Recht vor Schranken, sagte der Beschuldigte, der im abgekürzten Verfahren sämtliche Vorwürfe anerkannte. Er werde alles dransetzen, dass sich «ein solch negativer Lebensabschnitt nicht wiederholt». Bei den Dutzenden Geschädigten entschuldigte er sich und versprach, alles zu tun, um ihnen ihr Geld zurückzuzahlen.
Frau tötete Kinder nach Haftentlassung
Der Schweizer und seine Frau, Eltern von zwei kleinen Kindern, waren am 4. November 2014 verhaftet worden. Er sei froh gewesen darum, sagte der Beschuldigte. Von der Verhaftung versprach er sich ein Aufwachen aus dem realitätsfernen Leben, in das die Familie zusehends geglitten war. Sie sollte die Chance zu einem neuen Leben sein.
Stattdessen verübte seine aus der Untersuchungshaft entlassene Frau «die monströse Tat»: Am 1. Januar 2015 erstickte sie die beiden gemeinsamen Kinder, die zu jener Zeit in einem Heim untergebracht waren und die Festtage mit der Mutter hatten verbringen dürfen.
«KESB trifft keine Schuld»
Die KESB treffe keine Schuld, betonte der Beschuldigte. Die Behörden waren im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt heftig angegriffen worden. Auch eine Untersuchung, die sie weit gehend entlastete - es habe an der Kommunikation gehapert, wurde festgestellt - konnte die Anfeindungen nicht ganz zum Verstummen bringen.
In der Zeit davor sei er immer mehr unter Druck seiner Frau geraten, sagte der gelernte Verkäufer. Sein Einkommen reichte hinten und vorne nicht, sie wollte immer mehr - ein grössere Wohnung, ein eigenes Haus. Und sie habe ihm gedroht, die Kinder werde er nie mehr sehen, wenn er ihr die Wünsche nicht erfülle.
42 Monate Gefängnis für Vater
Der Gerichtspsychiater diagnostizierte bei der Frau später eine ernsthafte Persönlichkeitsstörung, namentlich einen instabilen Realitätsbezug. Er selbst sei immer mehr auch in diese Relitätsferne hineingerutscht, begründete der Schweizer seine Delikte.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und eine Busse von 1200 Franken. Der Beschuldigte sitzt seit der Verhaftung im Gefängnis, seit Januar 2014 im vorzeitigen Strafvollzug. Da sich Anklage und Verteidigung einig sind, kann der Fall im abgekürzten Verfahren erledigt werden.