Biber können bei Gefährdung von Infrastrukturen entfernt werden

05.09.2016, 12:49 Uhr
· Online seit 05.09.2016, 11:30 Uhr
Ein Kanton kann bei einer erheblichen Gefährdung von Infrastrukturen im öffentlichen Interesse mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) alle Biber in einem gefährdeten Gewässerabschnitt entfernen. Dies sieht das angepasste Konzept Biber vor.
Raphael Rohner
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Diese auf Montag in Kraft gesetzte Änderung erfolgt aufgrund der Anpassung der Jagdverordnung 2012, wie das BAFU mitteilte. Solche Massnahmen seien zeitlich befristet. Sie sollen Zeit geben für die Umsetzung von nachhaltigen Präventionslösungen, wie es weiter heisst.

Weil der Biber sowie seine Bauten und Dämme unter gesetzlichem Schutz stehen, kommt Massnahmen zur Prävention von Schäden eine grosse Bedeutung zu. Das Konzept führt neu aus, welche technischen Massnahmen oder Eingriffe im Lebensraum sowie in den Bestand der Tiere Schäden verhindern können. Konkret geht es um die Regulierung von Biberdämmen, die Revitalisierung eines Gewässers oder die Entfernung von einzelnen Bibern.

Die kantonalen Fachstellen beraten Bewirtschafter und Grundeigentümer bei der Umsetzung. Nicht klar geregelt war bisher die Zuständigkeit für Massnahmen an Biberdämmen und -bauen. Neu braucht es gemäss Konzept eine kantonale Bewilligung. Über den Abschuss einzelner Biber, die einen grossen Schaden verursachen, entscheidet wie bis anhin das BAFU.

Natürliche und naturnahe Gewässer mit genügend breitem Uferbereich tragen laut BAFU wesentlich zur Vermeidung von Konflikten mit Bibern bei. Das Gewässerschutzgesetz sehe die Ausscheidung eines Gewässerraums und die Revitalisierung von Gewässern vor, was Schäden durch den Biber minimieren könne. Das Konzept Biber sei bezüglich der Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes angepasst worden.

Die SBB haben zusammen mit der nationalen Biberfachstelle auf dem gesamten Streckennetz evaluiert, wo es zu Konflikten mit Bibern kommen könnte. Die gesamtschweizerische Analyse zeige, dass vom Biber keine unmittelbare Gefahr für einen sicheren Bahnbetrieb auf dem SBB-Streckennetz ausgehe.

Einige Stellen würden aufgrund ihrer Beschaffenheit für Biberaktivitäten jedoch als sensibel eingestuft. Diese sollen künftig überwacht und wo nötig laufend präventive Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Bis heute hätten Biber noch nie Schäden an SBB-Infrastrukturen verursacht, schreibt das BAFU.

60 Jahre nach den ersten Wiederansiedlungen leben heute laut BAFU rund 2800 Biber in der Schweiz. Durch das Bauen von Dämmen, Kanälen und Burgen sowie das Fällen von Bäumen gestalte der Biber die Landschaft in Gewässernähe massgebend.

So schaffe er eine grosse Vielfalt an neuen Lebensräumen und spiele eine wichtige Rolle für die Biodiversität am und im Gewässer. Im aus dem Jahr 2004 stammenden Konzept Biber, das nun eine Arbeitsgruppe mit den betroffenen Bundesämtern, Kantonen und Interessengruppen unter der Leitung des BAFU überarbeitet wurde, werden die Grundsätze für den Umgang mit den sich ausbreitenden Biberbeständen in der Schweiz festgelegt.

veröffentlicht: 5. September 2016 11:30
aktualisiert: 5. September 2016 12:49
Quelle: SDA

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