Bitcoin-Boom sorgt für viele Steuerfragen

· Online seit 06.02.2018, 17:00 Uhr
Muss ich meine Bitcoins versteuern? Und wenn ja, wie? Diese Fragen scheinen die Ostschweiz derzeit zu beschäftigen. Viele Thurgauer und St.Galler Bitcoin-Besitzer rufen deshalb beim Steueramt an.
Stephanie Martina
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Der Hype um Onlinewährungen wie Bitcoin ist gross - etwas weniger gross dürfte die Begeisterung sein, wenn es um die Versteuerung des digitalen Geldes geht. Denn auch beim Geld im elektronischen Portemonnaie handelt es sich um steuerpflichtiges Vermögen, ganz egal wie wenig oder wie viel man davon hat. Doch wie deklariert man seine Bitcoins in der Steuererklärung?

Das Steueramt des Kantons Thurgau wird derzeit mit solchen Anfragen regelrecht überrannt. Wöchentlich erkundigen sich zwischen fünf und zehn Bitcoin-Besitzer, ob und wie sie ihre Onlinewährung in der Steuererklärung angeben müssen. Die Antwort auf diese Fragen ist laut Olivier Margraf, Leiter der Rechtsabteilung der kantonalen Steuerverwaltung, simpel: «Kryptowährungen sind gleich zu behandeln wie jede andere Fremdwährung und gehören ins Guthaben- und Wertschriftenverzeichnis.»

Thurgauer befassen sich mit Steuerthematik

Wie viele Kryptogeld-Besitzer ihr Onlinevermögen nicht angeben, sei nicht bekannt. «Aufgrund der vielen Anfragen gehen wir jedoch davon aus, dass sich viele Thurgauer mit der steuerlichen Thematik von Kryptowährungen auseinandersetzen. Aber es dürfte auch hier schwarze Schafe geben, die ihre Onlinewährung nicht deklarieren, manche vielleicht nicht einmal mit Absicht, sondern aus Unwissenheit», sagt Margraf. Da Kryptowährungen jedoch eine relativ neue Erscheinung seien, würden Erfahrungswerte fehlen. Steuersünder, die ihr Bitcoin-Vermögen in ihrer Steuererklärung nicht deklarieren, müssen laut Margraf mit denselben Konsequenzen rechnen, wie wenn dem Steueramt andere steuerlich relevanten Informationen vorenthalten werden. So drohen etwa Nachsteuer- oder Steuerhinterziehungsverfahren.

St.Galler Interesse an Bitcoins ist gross

Auch im Kanton St.Gallen sind Digitalwährungen ein grosses Thema, wie Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramts, sagt. «Seit etwa einem halben Jahr interessieren sich unsere Kunden immer stärker für Bitcoins und andere Onlinewährungen sowie deren Versteuerung.» Konkrete Zahlen liegen Sager jedoch nicht vor. Wie im Nachbarkanton fragen sich aber auch die St.Galler, wo sie ihr Kryptogeld in der Steuererklärung eintragen müssen. Wer seine Kryptowährungen nicht deklariert, fliegt spätestens dann auf, wenn er sich eine Liegenschaft oder ein teures Auto kauft und dieses in der Steuererklärung aufführt. «Dann geht der Vermögensvergleich nicht mehr auf und wir werden nachhaken, wo das Vermögen herkommt», erklärt Sager.

Bündner erkundigen sich kaum

Weil sie mit Anfragen überflutet werden, haben die Steuerverwaltungen der Kantone Luzern und Zug auf ihrer Webseite Merkblätter veröffentlicht, die erläutern, wie Kryptowährungen steuerlich behandelt werden. Auch der Kanton Thurgau hat bereits auf den Hype reagiert und die Onlineversion der Steuerpraxis mit Abschnitten zum Umgang mit Bitcoin und Co. ergänzt. Im Kanton St.Gallen überlegt man beim Steueramt derzeit ebenfalls, wie man seine Kunden am besten informieren könnte.

Im Kanton Graubünden bräuchte die Steuerverwaltung nicht über Bitcoin-Merkblättern zu tüfteln. Wie Toni Hess, stellvertretender Amtsleiters der Steuerverwaltung, sagt, gibt es bislang nur vereinzelte Anfragen rund um Onlinewährungen. Dennoch habe man entschieden, eine neu Praxisfestlegung zum Umgang mit Kryptogeld auszuarbeiten - für den Fall, dass auch Graubünden mit dem Bitcoin-Fieber angesteckt wird.

veröffentlicht: 6. Februar 2018 17:00
aktualisiert: 6. Februar 2018 17:00

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