Bombenleger von Altstätten soll verwahrt werden

· Online seit 15.04.2016, 17:22 Uhr
Ein 37-jähriger Schweizer, der vor 15 Jahren in Altstätten an einem Bombenanschlag beteiligt war, soll verwahrt werden. Laut der Staatsanwältin wäre eine Entlassung zu gefährlich. Der Verteidiger sagte am Freitag vor Gericht, der Mann dürfe nicht weggesperrt werden. Das Urteil wird kommende Woche veröffentlicht.
Claudia Amann
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Der Schweizer wurde am Freitagnachmittag von der Polizei in Handschellen zur Verhandlung vor dem Kreisgericht Rorschach geführt. Er hatte im September 2000 als Racheakt für die Ausweisung aus seiner Wohnung einen Bombenanschlag auf den Präsidenten des Kreisgerichts Oberrheintal geplant. Die Bombe baute er zusammen mit einem Kollegen. Dieser legte sie fälschlicherweise bei einem Namensvetter des Gerichtspräsidenten. Die Bombe war so schlecht gebaut, dass sie nicht explodierte.

Das Kreisgericht Rorschach verurteilte den damals 22-Jährigen im Jahr 2004 zu einer Zuchthausstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben und mehrmals verlängert, zuletzt bis im November 2015.

Im September 2014 floh der Mann aus einem Wohn- und Arbeitsexternat, wo die Massnahme vollzogen wurde. Zwei Monate später wurde er festgenommen. Er sitzt in Sicherheitshaft, bis das Gericht über die Verwahrung entschieden hat. Der Schweizer hatte sich bis vor Bundesgericht gegen die Sicherheitshaft gewehrt. Dieses trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein.

Weil die Massnahme nach 15 Jahren keine Verbesserungen mehr bringe, beantragte das St. Galler Amt für Justizvollzug die sogenannte «kleine» Verwahrung, die nach zwei Jahren jährlich überprüft werden muss. Das Kreisgericht Rorschach, das den Mann vor 15 Jahren verurteilt hatte, verhandelte am Freitag über den Antrag.

Möbel bereits gekauft

Bei der Befragung sagte der heute 37-Jährige, er habe sein Leben in Freiheit detailliert geplant. «Ich habe in den vergangenen Jahren Möbel gekauft, mit denen ich meine Wohnung einrichten werde». Geldprobleme gebe es vorerst nicht, da er während seiner Wiedereingliederung von der IV unterstützt werde.

Er werde sich regelmässig bei seinem Bewährungshelfer melden und würde auch einen Beistand der KESB akzeptieren. Eine Unterbringung in einer therapeutischen Wohngemeinschaft komme aber nicht in Frage.

Für die Staatsanwaltschaft kommt eine Entlassung nicht in Frage. Die Staatsanwältin beantragte dem Gericht die Verwahrung. Es gebe keine Alternative. Nach 15 Jahren vergeblicher Massnahme, könne man den Mann nicht weiter behandeln. Eine Entlassung in die Freiheit, wäre wegen der Rückfallgefahr aber nicht zu verantworten.

Laut dem psychiatrischen Gutachten leidet der Mann unter einer mittelschweren Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen. Er habe keinerlei Einsicht in seine Krankheit und sehe die Fehler nur bei den andern. Das Rückfallrisiko für Drogenkonsum oder Verkehrsdelikte sei hoch. Ob auch eine Gefahr für schwere Delikte bestehe, sei schwierig zu beurteilen, schrieb der Forensiker.

Verwahrung unverhältnismässig

Der Verteidiger des 37-Jährigen kritisierte das Gutachten und sagte, eine Verwahrung wäre unverhältnismässig. «Der Mann würde für Jahre, wenn nicht für immer weggesperrt.» Eine Entlassung aus der Verwahrung sei in der Schweiz äusserst selten. Weil sämtliche geschlossenen Massnahmenvollzugs-Anstalten überfüllt seien, müsste der 37-Jährige in ein Gefängnis.

Es gebe Alternativen, um dem psychisch kranken Mann geeignete Strukturen zu geben. Er habe bereits in den vergangenen Jahren ein offenes Setting gehabt und bewiesen, dass er mit der Freiheit gut zurecht komme. Ihn wieder hinter Gitter zu sperren, wäre unverhältnismässig. Der Mann brauche Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

(SDA)

TVO-Beitrag vom 14.4.2016 zum Thema:

veröffentlicht: 15. April 2016 17:22
aktualisiert: 15. April 2016 17:22
Quelle: lae

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