Bombenleger von Altstätten wird verwahrt
Der Schweizer, der an einem versuchten Bombenanschlag beteiligt war, soll verwahrt werden. Bis zum Antritt der «kleinen» Verwahrung bleibt der 37-Jährige in Sicherheitshaft. Die Staatsanwaltschaft hat diese Massnahme gefordert. Die Verteidigung wollte, dass der Antrag abgewiesen werde und der Mann eine therapeutische Ersatzmassnahme bekomme. Zudem sollte er für die Haft entschädigt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bombe gebastelt
Der Mann hatte im September 2000 als Racheakt für die Ausweisung aus seiner Wohnung einen Bombenanschlag auf den Präsidenten des Kreisgerichts Oberrheintal geplant. Er hatte die Bombe zusammen mit einem Freund gebastelt. Dieser legte die Bombe jedoch ins falsche Auto, nämlich das, einer Altstätter Kantonsrätin mit gleichem Nachnamen. Die Bombe explodierte nicht, sie war zu schlecht gebaut.
Strafe mehrmals verlängert
Der 37-Jährige wurde 2004 zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben und mehrmals verlängert. Im September 2014 floh der Schweizer aus einem Wohn- und Arbeitsexternat, wurde aber zwei Monate später wieder festgenommen.
Weil die Therapien auch nach 15 Jahren keine Verbesserungen mehr bringen, hat das St.Galler Amt für Justizvollzug die Verwahrung beantragt. Diese «kleine Verwahrung» wird jeweils nach zwei Jahren erneut überprüft.