Brite gewinnt nach Unfall vor Bündner Gericht

21.06.2017, 17:37 Uhr
· Online seit 21.06.2017, 17:18 Uhr
Er hat einen sechsmonatigen Irak-Einsatz als «Captain» der britischen Armee überlebt. Den grössten Sieg feiert der 41-jährige Brite aber vor dem Bündner Kantonsgericht nach einem schrecklichen Skeleton-Unfall vor knapp zehn Jahren auf dem Cresta Run bei St.Moritz.
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Es war der 25. Januar 2008, der das Leben des damals 32-jährigen grossgewachsenen Mannes und durchtrainierten Sportlers aus Südengland grundlegend veränderte. Der Skeleton-Fahrer jagte an jenem wunderbaren Wintertag den 1,2 Kilometer langen Cresta Run bei St.Moritz hinunter, als er mit dem Schlitten in einer Kurve an den oberen Rand des Eiskanals geriet und mit seinem rechten Bein darüber hinaus.

Dabei geschah es: Das Bein schlug gegen ein scharfes Vierkantholz, der Aufprall dem routinierten Skeleton-Fahrer den Fuss oberhalb des Knöchels ab. Der Pfosten, an dem Sonnensegel zum Schutz des Eises befestigt werden, stand in zehn bis zwölf Zentimeter Entfernung zur Innenwand des Kanals. Nach dem Unfall wurde er innert 48 Stunden einen halben Meter zurückversetzt.

Die Position des Pfostens bewertete das Bündner Kantonsgericht als Gefahr, die als solche hätte erkannt werden müssen. Deshalb sprach es am Mittwoch im Berufungsverfahren den damaligen Sekretär und Geschäftsführer des englischen St.Moritzer Skeleton-Clubs, einen 68-jährigen Engländer, der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig.

Der Sekretär wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken verurteilt. Zudem muss er das Unfallopfer mit 33'000 Franken entschädigen. Vor Kantonsgericht hatte der Angeklagte argumentiert, er sei für den Betrieb des Eiskanals verantwortlich gewesen, nicht aber für dessen Bau und somit nicht für die Positionierung des Pfostens.

Die Anwälte des Angeschuldigten versuchten, das Gericht von einem «sportartspezifischen» Unfall zu überzeugen und verlangten einen Freispruch. Das Richtergremium stellte bei der Urteilsfindung jedoch auf eine frühere Aussage des Club-Sekretärs ab, wonach er gesagt haben soll, er sei für den Betrieb und die Sicherheit am Cresta Run verantwortlich.

Für den Verunfallten, den Irak-Veteranen, begann nach dem Unfall ein mittlerweile fast zehnjähriger Leidensweg. Er musste zehn Operationen über sich ergehen lassen. Bei der letzten wurde ihm der verbliebene Beinstumpf unterhalb des Knies abgetrennt.

In Chur vor Gericht erschien er, der im Prozess als Privatkläger auftrat, mit einer Prothese, die von der Hose verdeckt wird. Wird er danach gefragt, klopft er auf das künstliche Teil, das noch blechern klingt.

Nicht nur in medizinischer Hinsicht begann für den Engländer ein langer Kampf. Er wollte eine Entschuldigung vom Club, bei dem er ebenfalls Mitglied war. Sie blieb ihm versagt, weshalb er jahrelang vor den Gerichten stritt. Der Fall lag zunächst beim Bezirksgericht Maloja, das Bundesgericht beschäftigte sich zwei Mal damit, das Kantonsgericht Graubünden drei Mal.

Er sei dem Kantonsgericht Graubünden dankbar, sagte der Engländer nach dem Prozess. Es ein ein «schrecklicher, schrecklicher Kampf» gewesen für einen Gerichtsentscheid, der für ihn Beweis sei, dass sich der Club nach dem Unfall bei ihm hätte entschuldigen sollen.

Ob der Irak-Veteran am Ziel angelangt ist, muss allerdings vorläufig offen bleiben. Das Urteil des Kantonsgerichts Graubünden kann erneut ans Bundesgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 21. Juni 2017 17:18
aktualisiert: 21. Juni 2017 17:37
Quelle: SDA

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