Digitaler Fingerabdruck im Personalausweis

17.04.2018, 19:04 Uhr
· Online seit 17.04.2018, 18:37 Uhr
Die EU-Kommission hat ein Paket mit Sicherheitsmassnahmen vorgestellt, um Terrorgefahr und grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Dies könnte auch Folgen für die Schweizer ID haben.
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«Das Thema Sicherheit hat für diese Kommission seit dem ersten Tag oberste Priorität», lässt sich EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans in einer Mitteilung am Dienstag zitieren.

So soll etwa mit neuen Massnahmen die betrügerische Verwendung von Original-Dokumenten bekämpft werden, die auch von Terroristen und Kriminellen zur Einreise in die EU aus Drittländern verwendet werden könnten, erklärt die EU-Kommission.

Konkret sollen künftig von EU-Staaten ausgegebene Personalausweise und Aufenthaltstitel auf einem Chip gespeicherte biometrische Daten enthalten. Die ist bis anhin nur bei Pässen Pflicht.

Der Zugriff auf die Daten wäre der EU-Kommission zufolge nur zur Kontrolle der Echtheit des Dokuments und der Identitätsprüfung möglich. Es gebe keine Speicherung biometrischer Daten in einem Zentralregister, heisst es weiter.

Als assoziierter Schengen-Staat hatte die Schweiz bereits 2010 den so den genannten biometrischen Pass einführen müssen - mit elektronisch gespeichertem Gesichtsfoto und Fingerabdrücken.

Tritt der Vorschlag der EU-Kommission dereinst in der EU in Kraft, müsste auch die Schweiz biometrische Identitätskarten (ID) einführen. Diese sind zurzeit zwar maschinenlesbar, enthalten aber noch keinen Chip mit biometrischen Daten.

Die gesetzliche Grundlage, um solche neuen Identitätskarten einzuführen, besteht bereits. Diese verpflichtet aber gleichzeitig den Staat, bei Einführung von biometrischen Identitätskarten auch solche ohne elektronisch gespeicherten biometrischen Daten anzubieten.

Das am Dienstag vorgestellte Massnahmenpaket Brüssels enthält zudem einen Vorschlag zur Verbesserung der grenzüberschreitenden digitalen Strafverfolgung.

Behörden eines EU-Staates sollen künftig Daten wie E-Mails, Chatprotokolle oder digital ausgetauschte Fotos und Videos bei Internetanbietern, die in einem anderen EU-Land ansässig sind, im Normalfall innerhalb von zehn Tagen als Beweismittel einfordern können. In Notfällen sogar innerhalb von sechs Stunden.

Dieses neue Verfahren soll gemäss Brüssel aber nur in Ausnahmefällen wie etwa bei Terroranschlägen und Fällen von Kinder-Pornografie zur Anwendung kommen.

Zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung will die EU-Kommission, dass Strafverfolgungsbehörden «auf Einzelfallbasis direkten Zugriff auf die in nationalen zentralisierten Registern enthaltenen Informationen über Bankkonten erhalten» sollen.

So sollen sie feststellen können, «bei welchen Banken ein Verdächtiger über Konten verfügt». Auch hier soll der Zugriff nur in Fällen von schwerer Kriminalität oder Terrorismus möglich sein.

Ausserdem fordert die EU-Kommission, dass die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen in EU-Länder besser kontrolliert wird. Um Anschläge mit selbstgebauten Bomben zu verhindern, sollen bestimmte Chemikalien, die dafür geeignet sind, verboten werden.

Damit diese Vorschläge der Brüsseler Behörde in Kraft treten können, müssen aber noch die EU-Staaten und das EU-Parlament ihre Zustimmung dazu geben.

veröffentlicht: 17. April 2018 18:37
aktualisiert: 17. April 2018 19:04
Quelle: SDA

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