Bub noch immer in kritischem Zustand

16.05.2017, 18:45 Uhr
· Online seit 16.05.2017, 11:01 Uhr
Am Montagabend fuhr ein 10-Jähriger mit einem Töffli auf einen Bahnübergang, ein Zug erfasste das Mofa frontal. In einem Anhänger sass der 7-jährige Bruder. Die Töfflifahrt der beiden war nicht erlaubt, weder der Fahrer noch der Bruder im Anhänger waren legal unterwegs.
Fabienne Engbers
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Der 10-jährige Töfflifahrer erlitt bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen. «Er ist immer noch in kritischem Zustand und befindet sich in intensiver notärztlicher Behandlung», sagt Roland Koster, Mediensprecher der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden, am Dienstagmorgen.

Der 7-jährige Bruder wurde beim Unfall rund hundert Meter in einem Anhänger vor dem Zug hergeschoben. Dank riesigem Glück wurde er nur leicht verletzt. «Er hat zurzeit noch sehr starke Kopfschmerzen und er hat natürlich einen Schock erlitten», sagt Koster.

10-Jährige dürfen noch nicht Töffli fahren

Ein Mofa darf man erst ab 14 Jahren lenken, dafür sind das Ablegen einer Prüfung und der Nothelferkurs nötig. «Wie der 10-Jährige zum Töffli kam, das ist Gegenstand der Ermittlungen», sagt Roland Koster.

In abgelegenen Gebieten, wie zum Beispiel in gewissen Regionen im Appenzellerland ist es möglich, dass einige Jugendliche vor ihrem 14. Lebensjahr mit dem Töffli fahren dürfen, hauptsächlich wenn sie einen sehr langen Schulweg haben. «Das war in diesem Fall allerdings nicht so. Mir ist nicht bekannt, dass ein 10-Jähriger jemals legal mit einem Töffli fahren durfte, das mag vielleicht bei einem 13-Jährigen der Fall sein», so Koster.

Personen in Anhänger sind ebenfalls verboten

«Fahrrad- und Mofaanhänger sind nicht für den Personentransport gedacht, das sind reine Sachanhänger», sagt Roland Koster. Der 7-Jährige hätte demnach nicht im Anhänger sitzen dürfen.

Wen die Schuld am Unglück trifft, kann zurzeit noch nicht gesagt werden. «Die intensiven Abklärungen der Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei sind nun nötig, um diesen Fragen auf den Grund zu gehen», sagt Koster.

Bahnanlage hat funktioniert

Der Bahnübergang, an dem sich der Unfall ereignete, war mit einem Andreaskreuz und einer Blinklichtanlage gekennzeichnet. Diese Anlage hat offenbar einwandfrei funktioniert, wie die Kantonspolizei mitteilt. Die Anlage habe ausserdem einen akustischen Warnton ausgegeben.

veröffentlicht: 16. Mai 2017 11:01
aktualisiert: 16. Mai 2017 18:45
Quelle: enf

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