Buchs: Schläger wird definitiv ausgewiesen
Geboren und aufgewachsen ist der heute 24-Jährige in der Schweiz. Bereits in der Schule wurde er auffällig, weil er ein Mädchen mit einem Messer verletzt hatte, schreibt das Tagblatt. Als er 15 Jahre alt war, platzierten ihn seine Eltern in einem Jugendheim. Während dieser Zeit musste er mehrmals vor der Jugendanwaltschaft Altstätten antraben. Dies hauptsächlich wegen kleinerer Verkehrsdelikten wie dem Fahren ohne Führerschein oder Versicherung.
Opfer lebensgefährlich verletzt
Die bisher schrecklichste seiner Taten verübte er im Februar 2011 während der Fasnacht in Buchs. Er war damals 18 Jahre alt und in einer Gruppe von sechs Männern unterwegs. Vor einem Club schlugen sie mit Fäusten und Füssen so lange auf ein Opfer ein, bis dieses zusammensackte. Auch als das Opfer regungslos auf dem Boden liegen blieb, schlugen die Männer immer wieder auf das Opfer ein.
Es erlitt lebensgefährliche Verletzungen und bleibende Schäden. Die Sehkraft des linken Auges verringerte sich von 100 auf 15 Prozent. Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilte den Kosovaren Anfang Oktober 2013 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfachen Angriffs, mehrfachen Raubs, Diebstahls und weiterer Delikte zu einem jugendstrafrechtlichen Freiheitsentzug von 27 Monaten und einer ambulanten Behandlung.
Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt
All diese Vorkommnisse zusammen veranlassten das Migrationsamt des Kantons St.Gallen dazu, dem Kosovaren die Niederlassungsbewilligung zu entziehen und ihn aus der Schweiz auszuweisen. Dagegen wehrte sich der Mann. Er habe mittlerweile eine Lehre als Strassenbauer absolviert und arbeite fest angestellt in einem Lehrbetrieb. Seine ganze Familie würde in der Schweiz leben, ausserdem kenne er die Sprache nicht wirklich und hätte es deshalb schwer, sich im Kosovo zu integrieren.
Mit seiner Beschwerde zog er bis vor das Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass die Wegweisung korrekt war, da die öffentlichen Interessen an einer Ausreise die privaten Interessen überwiegen würden. Der Mann hat laut dem Gericht «eine stark ausgeprägte Gewaltbereitschaft, eine abstossende Brutalität sowie eine kaum vorhandene Deliktshemmung». Der Kosovo stehe wirtschaftlich nicht gleich gut da wie die Schweiz, heisst es im Urteil, dies habe aber mit der Bevölkerung als ganzes und nicht mit dem Beschwerdeführer zu tun.