Camenischs Anwalt bestätigt Entlassung

14.03.2017, 22:38 Uhr
· Online seit 14.03.2017, 22:05 Uhr
Marco Camenisch ist am 10. März bedingt aus der Haft entlassen worden: Der als «Öko-Terrorist» bekannte Bündner hatte unter anderem 1979 Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsmasten verübt und soll später auf seiner Flucht im Puschlav einen Zöllner erschossen haben.
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Der Anwalt von Marco Camenisch, Bernard Rambert, bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht von Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) über die erfolgte Freilassung. Es gebe «endlich auch aus Sicht der Strafvollzugsbehörden keinen Grund, Herrn Camenisch weiter seiner Freiheit zu berauben», teilte der Anwalt weiter mit.

Schrittweise an Freiheit gewöhnt

Bereits vor drei Jahren wurde bekannt, dass Camenisch - wie dies üblich ist - schrittweise auf die Freiheit vorbereitet wird. Es wurden ihm 2015 zunächst begleitete und unbegleitete Beziehungsurlaube erlaubt, später konnte der Bündner tagsüber ausserhalb des Gefängnisses einer Arbeit nachgehen.

Der heute 65-Jährige befand sich in den vergangenen vier Jahrzehnten stets entweder auf der Flucht oder in Haft. Als militanter Gegner der Kernenergie verübte er 1979 mit Mittätern Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsleitungen. Dafür wurde er zu einer Zuchthausstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Zehn Jahre im Untergrund

1981 gelang Camenisch mit fünf Mitinsassen die Flucht aus der Haftanstalt in Regensdorf ZH. Nach zehn Jahren im Untergrund wurde er nach einer bewaffneten Auseinandersetzung mit italienischen Polizeibeamten in Italien verhaftet und dort zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nachdem er diese Strafe fast vollständig verbüsst hatte, lieferte Italien den Bündner an die Schweiz aus. Das damals noch bestehende Geschworenengericht des Kantons Zürich verurteilte Camenisch wegen Mordes zu einer Zusatzstrafe von acht Jahren. Er soll 1989 einen Grenzwächter in Brusio GR ermordet haben. Diese Tat bestritt Camenisch stets.

Bedingte Entlassung verwehrt

Regulär endet die Freiheitsstrafe erst im Mai 2018. Bereits im Mai 2012 hatte Camenisch aber zwei Drittel der Strafe verbüsst, womit eine bedingte Entlassung eigentlich möglich wurde. Diese wurde ihm zunächst aber verwehrt: Dem Bündner, der aus politisch-ideologischen Überzeugungen schwere Straftaten begangen habe, könne keine günstige Prognose gestellt werden, hiess es damals.

veröffentlicht: 14. März 2017 22:05
aktualisiert: 14. März 2017 22:38
Quelle: SDA

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