Bürgerliche fordern Anpassung des Personalrechts

20.04.2016, 13:52 Uhr
· Online seit 20.04.2016, 09:56 Uhr
Der Fall Wüst zieht weiterhin Kreise: Die bürgerlichen Fraktionen des St.Galler Kantonsrats fordern eine Anpassung des Personalrechts.
Christine König
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Der ehemalige Generalsekretär des St.Galler Gesundheitsdepartements, Roman Wüst, hat nach seiner Pensionierung für nicht bezogene Ferienguthaben eine Abgeltung in der Höhe eines Jahreslohns von 220'000 Franken bekommen. Als Folge des Aufruhrs hatte Wüst das Geld jedoch wieder zurückbezahlt.

Die Abgeltung stützte sich auf das geltende Personalrecht des Kantons. Die bürgerlichen Parteien fordern nun in der Aprilsession des Kantonsrats in einer Motion Anpassungen. Der Fall zeige Mängel in der Personalführung und Schwächen des heutigen Personalrechts auf. Sie wollen eine Regelung, wie sie der Bund kennt: Vertrauensarbeitszeit für Kaderleute. Das heisst: Mitarbeitende ab einem Bruttoeinkommen von 120'000 Franken können keine Mehrarbeit, Überzeit und Gleitzeit mehr kompensieren.

veröffentlicht: 20. April 2016 09:56
aktualisiert: 20. April 2016 13:52
Quelle: red

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