Bund und Tierschützer warnen vor voreiligem Hundekauf

· Online seit 04.02.2016, 12:33 Uhr
Immer mehr Schweizer Hundeliebhaber besitzen ein ausländisches Tier. Im Internet verlocken Tausende auf den ersten Blick attraktive Inserate zu einem Kauf. Der Bund und Tierschützer warnen nun vor den hohen Risiken eines Spontanentscheids mit teils schlimmen Folgen.
David Scarano
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«Augen auf beim Hundekauf» lautet die neue Kampagne und der Titel einer entsprechenden Broschüre, welche das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Schweizer Tierschutz (STS) am Donnerstag in Bern vor den Medien präsentierten. Sie richtet sich an künftige Hundebesitzer und soll böse Überraschungen verhindern.

Illegaler Hundehandel

Im Internet würden nämlich oft Welpen aus unseriös betriebenen Tierheimen oder ehemalige Strassenhunde aus Ländern ohne wirksame Tierschutzbestimmungen angeboten. Gemäss der Heimtierdatenbank der Schweiz (ANIS) passierten im Jahr 2014 wöchentlich durchschnittlich 440 Hunde die Landesgrenzen.

«Der europaweite Handel mit Hunden ist meist illegal und fast immer mit grossem Tierleid verbunden», heisst es im gemeinsamen Communiqué des BLV und STS. Häufig würden viel zu junge Welpen ohne oder mit gefälschten Dokumenten auf Parkplätzen aus dem Kofferraum heraus an ihre neuen Besitzer übergeben.

Schwer kranke Hunde auch für Menschen gefährlich

Viele dieser Welpen, die meist aus Massenproduktionen mit qualvollen Bedingungen stammten und immer öfter mit falschen Altersangaben gehandelt würden, seien durch lange Reisen bereits bei der Übergabe stark geschwächt oder sogar krank. Die neuen Besitzer hätten dann nicht selten einen frühzeitigen Tod des Hundes zu beklagen.

Eine oft beobachtete Krankheit ist Tollwut. Diese kann auf den Menschen übertragen werden und verläuft ohne Behandlung für Mensch und Tier immer tödlich. «Andere Erkrankungen können schnell teure Behandlungen notwendig machen», warnen der Bund und Tierschützer.

Die neue Kampagne empfiehlt deshalb, unbekannten Anbietern keine Hunde abzukaufen. Beim Import eines Hundes seien zwingend die Einfuhrbedingungen zu erfüllen. Dazu gehöre ein Heimtierausweis, eine Kennzeichnung in Form eines Mikrochips und eine gültige Tollwutimpfung. Ausserdem müsse jeder Hund beim Import am Zoll angemeldet und die Mehrwertsteuer verrichtet werden.

Eigenverantwortung stärken

Die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz reichten alleine nicht aus, um illegale Importe von Hunden einzuschränken, schreiben BLV und STS. Gefordert seien insbesondere die künftigen Hundebesitzer.

Erarbeitet wurde die neue Kampagne auf Empfehlung einer Arbeitsgruppe bestehend aus kantonalen Vertretern, der Oberzolldirektion, dem STS und dem BLV. Das BLV hat die Arbeitsgruppe im Nachgang auf eine Interpellation von Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL) im Mai 2014 eingesetzt. Neben einer Broschüre wurde neu eine Webseite aufgeschaltet, die viele hilfreiche Informationen für interessierte Käuferinnen und Käufer beinhaltet.

www.hundekauf.ch

veröffentlicht: 4. Februar 2016 12:33
aktualisiert: 4. Februar 2016 12:33
Quelle: sda

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