Bund will Bundesasylzentrum Bremgarten AG ein Jahr länger nutzen

02.05.2016, 15:53 Uhr
· Online seit 02.05.2016, 14:52 Uhr
Das Truppenlager in Bremgarten AG soll ein weiteres Jahr als Bundesunterkunft für Asylbewerber dienen. Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) bei der Stadt Bremgarten ein entsprechendes Gesuch eingereicht.
Linda Aeschlimann
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Die rund 150 Plätze umfassende Unterkunft auf dem Waffenplatz Bremgarten war am 5. August 2013 offiziell eröffnet worden. Es handelte sich um die erste Einrichtung des Bundes nach neuem Asylgesetz, das am 9. Juni 2013 vom Schweizer Volk an der Urne angenommen worden war

Gemäss Asylgesetz können Bauten und Anlagen des Bundes während maximal drei Jahren ohne kantonale oder kommunale Bewilligung zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden. Diese Nutzungsphase endet in Bremgarten am 4. August 2016.

Die Behörden des Bundes, des Kantons Aargau und der Stadt Bremgarten unterstützten die geplante Nutzungsverlängerung, teilte das SEM am Montag mit. Weil die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee verschoben wurde, werde die Armee das Truppenlager vorerst nicht belegen. Somit könnten dort während ein weiteres Jahr lang Asylsuchende untergebracht werden.

Die bau- und planungsrechtlichen Vorschriften erfordern für die verlängerte Nutzung eine Umnutzungsbewilligung. Dieses Gesuch wurde am Montag bei der Bauverwaltung der Stadt Bremgarten eingereicht. Es wird öffentlich aufgelegt.

Die Asylunterkunft Bremgarten war bei der Eröffnung wegen eines angeblichen Badiverbotes für dort untergebrachte Asylsuchende in die Schlagzeilen geraten.

Als dies publik wurde, mussten die Stadt Bremgarten und das damalige Bundesamt für Migration Unklarheiten ausräumen. Der Zutritt zu Schul- und Sportanlagen ist seither für Asylsuchende in Begleitung einer Betreuungsperson und nach Absprache möglich. Bibliotheken, Plätze oder Kirchen dürfen die Asylsuchenden jederzeit betreten.

veröffentlicht: 2. Mai 2016 14:52
aktualisiert: 2. Mai 2016 15:53
Quelle: SDA

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