Jetzt zahlt der Bund deine Weiterbildung

20.09.2017, 10:33 Uhr
· Online seit 17.08.2017, 07:00 Uhr
Während sich bis anhin die Kantone an der Finanzierung der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen beteiligt haben, soll in Zukunft der Bund bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen.
Laurien Gschwend
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BVS

Die Änderung soll stattfinden, damit die finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen einheitlich geregelt werden kann, teilt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit. Gingen die finanziellen Leistungen der Kantone bislang an die Anbieter von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen (angebotsorientierte Finanzierung), sind es ab dem 1. Januar 2018 die Kursabsolvierenden selbst, welche von den Beiträgen profitieren (subjektorientierte Finanzierung). Der Bund soll bis zu 50 Prozent der Kurskosten tragen. Die Obergrenze liegt bei 19'000 Franken (Berufsprüfung) beziehungsweise 21'000 Franken (höhere Fachprüfung).

Weiterbildung muss auf Liste sein

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, um von der Kostenbeteiligung zu profitieren:

  • Die Weiterbildung muss auf der «Liste der vorbereitenden Kurse» des SBFI aufgeführt sein.
  • Die Kursabsolvierenden müssen den Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Die eidgenössische Prüfung muss nach dem 1. Januar 2018 abgelegt werden.
  • Der Kurs darf nicht bereits über die interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) subventioniert werden.

Geld selber zurückfordern

Die Bundesbeiträge werden nach der Absolvierung der Prüfung ausbezahlt, unabhängig davon, wie das Ergebnis ausfällt. Wer geplant hat, eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung zu absolvieren beziehungsweise bereits mit einem entsprechenden Vorbereitungskurs gestartet hat, kann vom Kursanbieter eine Zahlungsbestätigung verlangen und das Geld ab 2018 über ein elektronisches Informationsportal zurückfordern. In Ausnahmefällen ist gemäss SBFI auch eine Vorauszahlung möglich. Weitere Informationen gibt es hier.

Nachdem die entsprechende Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV) im vergangenen Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, soll in diesem Herbst der abschliessende Entscheid des Bundesrates zum Vorhaben vorliegen. Es ist damit zu rechnen, dass die neue Finanzierung am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

veröffentlicht: 17. August 2017 07:00
aktualisiert: 20. September 2017 10:33
Quelle: red.

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