Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Jérôme Valcke

17.03.2016, 20:26 Uhr
· Online seit 17.03.2016, 19:30 Uhr
In der Korruptionsaffäre des Weltfussballverbandes ermittelt die Bundesanwaltschaft jetzt auch gegen den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke. Sie hat am Donnerstag den Franzosen einvernommen und Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Laurien Gschwend
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Gegen Valcke läuft ein Strafverfahren wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie weiterer Delikte, wie die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt. Valcke sei aber nicht verhaftet worden.

Die Bundesanwaltschaft eröffnete das Verfahren aufgrund von zwei Strafanzeigen, in welchen Vorwürfe gegen den ehemaligen FIFA-Generalsekretär im Zusammenhang mit den durch die Ethikkommission untersuchten Sachverhalten erhoben werden.

Im Januar war der langjährige Vertraute des früheren FIFA-Präsidenten Sepp Blatter mit sofortiger Wirkung entlassen worden. Einen Monat später sperrte die Ethikkommission der FIFA Valcke für zwölf Jahre, weil er sich mehrerer ethischer Vergehen schuldig gemacht habe. Dafür musste er eine Geldstrafe von 100'000 Franken zahlen.

So soll Valcke illegale Ticketgeschäfte für die WM 2014 geduldet und gefördert haben. Zudem wurde ihm massiver Missbrauch bei Reiseabrechnungen zur Last gelegt. Er soll unter anderem auf Kosten des Weltverbandes Ferienreisen mit seiner Familie gemacht haben.

Als dritten gravierenden Verstoss nannte die Ethikkommission den Valckes Versuch, die TV-Rechte für die WM 2018 und die WM 2022 in der Karibik weit unter dem Wert zu verkaufen. Hinzu kommt angeblich die Vernichtung von Beweismaterial. Die Liste der Vergehen ist sehr lang.

Die Schweiz und die USA ermitteln im FIFA-Korruptionsfall in zwei unabhängigen Verfahren: Das Schweizer Verfahren kreist um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 in Russland und Katar, das amerikanische rund um Medien-, Marketing- und Sponsoringrechte für Fussballturniere in den USA sowie in Lateinamerika.

In den Strafuntersuchungen der US-Generalstaatsanwaltschaft geht es um Wirtschaftsdelikte wie Geldwäscherei, Betrug, Steuerhinterziehung und bandenmässige Verschwörung. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei.

veröffentlicht: 17. März 2016 19:30
aktualisiert: 17. März 2016 20:26
Quelle: SDA

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