Bundesanwaltschaft leitet nach Anschlag in Nizza Verfahren ein

16.07.2016, 14:12 Uhr
· Online seit 16.07.2016, 13:12 Uhr
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach dem Anschlag in Nizza eine Strafverfolgung eingeleitet. Laut Bundesanwalt Lauber gehört das mittlerweile zum «Standardvorgehen», wenn es Schweizer Opfer geben könnte, wie es in Nizza der Fall war.
Michael Ulmann
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Dadurch könne die Bundesanwaltschaft schneller und besser mit den Behörden vor Ort in Kontakt treten, sagte Lauber am Samstag in der Sendung «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF. «Am wichtigsten ist momentan die Opferunterstützung.» Die Bundesanwaltschaft (BA) könne durch die Eröffnung eines Verfahrens mithelfen, die Opfer zu identifizieren und als Anlaufstelle dienen für die Angehörigen der Schweizer Opfer.

Schon vor dem Attentat in Nizza seien Lehren aus anderen Anschlägen gezogen worden, sagte Lauber. Die internationale Zusammenarbeit und Koordination funktioniere immer besser, weil sich leider in jüngster Zeit Anschläge gehäuft hätten.

Beim Anschlag auf der Strandpromenade in der südfranzösischen Stadt Nizza sind mindestens zwei Personen aus der Schweiz ums Leben gekommen. Bei den Opfern handelt es sich um eine 54-jährige Tessinerin und ein Kind. Weitere Schweizer Opfer seien nicht ausgeschlossen, hiess es bei den zuständigen Stellen am Freitag.

Laut Lauber hat der getötete Attentäter von Nizza keinen direkten Kontakte in die Schweiz. Der Mann war nicht registriert, als einzige Vorbereitung musste er einen Lastwagen besorgen. Lauber anerkannte denn auch in dem Interview, dass man ihm wohl auch in der Schweiz kaum zuvor auf die Spur gekommen wäre. «Man kann nie - und das will wohl ein Rechtsstaat auch nicht - alles überwachen und wissen.»

Bundesanwalt Lauber sprach sich denn auch dagegen aus, das Kleinkriminellenmilieu systematisch nach möglichen Terroristen zu durchforsten: «Viele Daten sammeln führt nicht automatisch zur Früherkennung, die etwas bringt zur Vermeidung von Attentaten.»

In der Schweiz führt die BA derzeit rund 60 Verfahren wegen islamistischer Gewalt. Bei einem grossen Teil der Betroffenen handelt es sich laut Lauber um Dschihadreisende. Der bisher gefährlichste Fall sei derjenige von vier Irakern gewesen. Die BA vermutete, dass diese einen Anschlag geplant hatten.

Im März wurden drei der vier Beschuldigten vom Bundesstrafgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt. In dem Indizienprozess wurden sie wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt. Bis jetzt gebe es aber keinen weiteren solchen Fall, sagte Lauber.

veröffentlicht: 16. Juli 2016 13:12
aktualisiert: 16. Juli 2016 14:12
Quelle: SDA

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