FCSG-Chaot wegen Sprengkörper angeklagt

31.03.2017, 13:31 Uhr
· Online seit 31.03.2017, 11:07 Uhr
Die Bundesanwaltschaft klagt einen 23-jährigen Chaoten an, der im Februar 2016 während eines Super League-Spiels zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen im Stadion mehrere Spreng- und Rauchkörper gezündet hat.
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Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien einreicht, wie sie am Freitag mitteilte. «Es ist eine traurige Premiere», sagt André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft. Die Anklage richtet sich gegen einen FCSG-Supporter. Dieser war im März 2016 an seinem Wohnort in Appenzell Ausserrhoden verhaftet worden. Bei der Hausdurchsuchung wurden «rund 100 Kilo diverses, pyrotechnisches Material» sichergestellt.

Spreng- und Rauchkörper aufs Spielfeld geworfen

Die Bundesstaatsanwaltschaft sagt, es sei dem 23-jährigen Schweizer beim Super League Spiel zwischen Luzern und St.Gallen am 21.02.16 gelungen, pyrotechnische Gegenstände ins Stadion zu schmuggeln. Wegen der Überwachungskameras könne dem Beschuldigten nachgewiesen werden, während des Spiels Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen zu haben. «Dabei nahm er in Kauf, dass Personen zu Schaden kommen», so die Bundesanwaltschaft.

Eine Person wurde verletzt

Tatsächlich sei eine Person, welche das Spiel im benachbarten Sektor verfolgte, bei dieser Aktion «nachhaltig» verletzt worden. Was das konkret bedeutet, will die Bundesstaatsanwaltschaft erst an der Gerichtsverhandlung bekannt geben. Die Staatsanwaltschaft Luzern schrieb im März 2016 von einem 48-jährigen Mann, welcher Verletzungen am Gehör erlitt. Es sei ein operativer Eingriff geplant gewesen, wegen eines massiven Hörsturzes.

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung, sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Keine normalen Böller

Dass bereits in erster Instanz die Bundesanwaltschaft zuständig ist, scheint auf den ersten Blick aussergewöhnlich. Aufgrund der Art der verwendeten Sprengkörper und wegen dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, wo eine Gefährdung von Menschen und/oder Gegenständen in Kauf genommen werden muss, ist dies aber gerechtfertigt. «Es handelt sich hier leider nicht ‹nur› um Rauchkörper, sondern es wurden auch Sprengkörper eingesetzt», sagt André Marty.

St.Gallen hat den Match gewonnen

Das besagt Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St.Gallen ging, zumindest spielerisch, gut aus für die St.Galler. Sie gewannen den Match 1:0, Alksic hatte damals den Ball am richtigen Ort im Tor platziert. Ausserdem wurde ein Penalty für den FC Luzern vom Schiri nicht gepfiffen.

Chaoten werden verfolgt

Welche Strafe die Bundesanwaltschaft fordert, ist noch nicht klar. Sie wird die Strafanträge an der öffentlichen Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekannt geben. «Pseudo-Fussballfans müssen realisieren, dass das Fussballstadion ein Ort ist, der so sicher wie möglich sein soll. Leute, die das nicht akzeptieren wollen, müssen begreifen, dass sie strafrechtlich verfolgt werden», sagt Marty.

Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 31. März 2017 11:07
aktualisiert: 31. März 2017 13:31
Quelle: cas

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