Bundesgericht erlaubt Kopftuch in der Schule

11.12.2015, 16:24 Uhr
· Online seit 11.12.2015, 13:08 Uhr
Der Bundesgerichtsentscheid von heute Freitag könnte wegweisend sein: Einer bosnisch-stämmigen Schülerin wird das Tragen eines Kopftuchs an ihrer Schule in St.Margrethen erlaubt.
Claudia Amann
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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schulgemeinde St. Margrethen SG im Zusammenhang mit ihrem Kopftuchverbot abgewiesen. Ein aus Bosnien stammendes Mädchen von unterdessen 16 Jahren darf somit während des Unterrichts ein Kopftuch tragen.

Der Hintergrund: Im Kanton St.Gallen waren sich Politiker und Behörden uneins, wieweit sich Kinder aus strenggläubigen muslimischen Familien in der Schule anpassen müssen. Nach aktuellem Stand und mehreren Behörden- und Gerichtsentscheiden war das Tragen von Kopftüchern erlaubt, die Teilnahme am Schulschwimmen und an Skilagern sind Pflicht.

Im Fokus des Entscheids von Freitag stand eine aus Bosnien stammende Familie muslimischen Glaubens aus St.Margrethen. Das älteste von vier Kindern war nach den Sommerferien 2013 mit dem sogenannten Hijab, dem islamischen Kopftuch, zum Unterricht erschienen. Die Schulgemeinde St.Margrethen wies die Eltern der damals 12-Jährigen auf die Schulordnung hin, die das Tragen von Kopfbedeckungen untersagt. Daraufhin schickten die Eltern ihre Tochter vorübergehend nicht mehr in die Schule.

Die Eltern wehrten sich erfolgreich. Einerseits sprach das Kreisgericht Rheintal die Eltern vom Vorwurf frei, sie hätten ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt und gegen amtliche Verfügungen und das kantonale Volksschulgesetz verstossen. Weiter hob das St.Galler Verwaltungsgericht das Kopftuchverbot der Schulgemeinde St.Margrethen auf. Beide Gerichte argumentierten, das Kopftuchverbot sei ein unrechtmässiger Eingriff in die Glaubens- und Religionsfreiheit.

Das Kopftuchverbot beschäftigte auch die St.Galler Politik. Gleich vier Motionen zu Regelungen für religiöse Bekleidung wurden im St.Galler Kantonsparlament eingereicht. Die Behandlung der Vorstösse setzte der Regierungsrat so lange aus, bis das Urteil des Bundesgerichts klar gemacht wurde.
Janina Rashidi vom Islamischen Zentralrat ist erfreut.

veröffentlicht: 11. Dezember 2015 13:08
aktualisiert: 11. Dezember 2015 16:24
Quelle: red

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