Bundesgericht soll von Bagatellfällen entlastet werden

15.06.2018, 13:41 Uhr
· Online seit 15.06.2018, 13:19 Uhr
Das Bundesgericht soll sich weniger um Bagatellfälle kümmern müssen. Dafür soll es sich mehr mit Fragen von grosser rechtlicher Bedeutung befassen können. Das will der Bundesrat. Das Bundesgericht ist mit den Vorschlägen nicht ganz zufrieden.
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Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu einer Revision des Bundesgerichtsgesetzes verabschiedet. Bussen bis 5000 Franken sollen grundsätzlich nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden können.

Auf der anderen Seite möchte der Bundesrat eine Beschwerde immer dann zulassen, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt.

Diese Regel würde beispielsweise gelten, wenn in Zivilsachen der nötige Streitwert nicht erreicht wird oder wenn eine Busse unter 5000 Franken ausgesprochen wurde.

Im Asylrechtsbereich wird die heutige Zuständigkeitsordnung beibehalten, wonach Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts einzig dann beim Bundesgericht anfechtbar sind, wenn gegen die betreffende Person ein Auslieferungsverfahren des Staates vorliegt, vor dem die Person Schutz sucht. Sonst besteht auch bei Fällen mit besonderer Bedeutung keine Möglichkeit, ans Bundesgericht zu gelangen.

Umstritten ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Ursprünglich wollte der Bundesrat diese abschaffen. Nach der Vernehmlassung entschied er aber, daran festzuhalten: Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt wähnt, soll weiterhin ans Bundesgericht gelangen können, auch wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt.

Das sei namentlich in Bereichen wie Einbürgerungen und öffentlichen Beschaffungen oder bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen von Bedeutung, schreibt der Bundesrat. Mit der Beibehaltung der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen werden können.

Das Bundesgericht kritisiert in seiner in die Botschaft integrierten Stellungnahme, dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht abgeschafft wird. Damit werde die Wirkung der Vorlage in ihr Gegenteil verkehrt, schreibt das Gericht. Es resultiere nicht eine Entlastung, sondern eine Mehrbelastung.

Das Bundesgericht beantragt den eidgenössischen Räten, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde aus dem Gesetz zu entfernen. Heute scheitere eine grosse Zahl der subsidiären Verfassungsbeschwerden bereits an den Sachurteilsvoraussetzungen oder verfehle die strengen Begründungsanforderungen an eine Willkürrüge, gibt es zu bedenken.

Für den Rechtssuchenden blieben hier im Ergebnis nur Kosten und Frustration übrig. Dies führe zu einem Vertrauensverlust in die Justiz, die zwar formell angerufen werden, aber doch nicht zum erhofften Recht verhelfen könne.

Von im Jahre 2017 beurteilten 427 subsidiären Verfassungsbeschwerden hat das Bundesgericht nach eigenen Angaben acht ganz oder teilweise gutheissen. Insgesamt liegt die Quote bei 13 Prozent, ohne subsidiäre Verfassungsbeschwerde bei 14 Prozent liegt.

Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts abweichende Meinungen in der Urteilsbegründung offenlegen können. Sie können ihre begründete Minderheitsmeinung dem Urteil als Anhang beifügen. Damit werde die Transparenz erhöht, hält der Bundesrat fest.

Mit der Vorlage soll ausserdem die gesetzliche Obergrenze der Gerichtsgebühren für Verfahren des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts erhöht werden. Damit erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments.

veröffentlicht: 15. Juni 2018 13:19
aktualisiert: 15. Juni 2018 13:41
Quelle: SDA

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