Bundesgerichtshof belässt mutmasslichen Spion in Haft

27.06.2017, 17:50 Uhr
· Online seit 27.06.2017, 17:47 Uhr
Der mutmassliche Schweizer Spion, der Ende April in Frankfurt verhaftet wurde, bleibt in Deutschland in Haft. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Anzeige

Die Anwälte des Schweizers hatten Anfang Juni die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.Diesem Ersuchen wurde nun nicht stattgegeben, wie ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am Dienstagabend der Nachrichtenagentur sda sagte. Er bestätigte damit eine Onlinemeldung der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SRF. «Der Haftbefehl wird aufrechterhalten und in Vollzug belassen», sagte er auf Anfrage.

Die deutschen Behörden werfen dem 54-jährigen Schweizer vor, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Er soll unter anderem versucht haben, einen Maulwurf in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu platzieren.

Die Verteidiger des mutmasslichen Spions hatten in ihrem Ersuchen um provisorische Freilassung an den Bundesgerichtshof argumentiert, ihr Mandant habe zwar «gelegentlich kleinere Aufträge» vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhalten.

Die Aufträge des NDB habe der Beschuldigte dann auch ausgeführt, sie seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen, schrieben die Verteidiger weiter. Für seine Tätigkeit habe der NDB dem Mann «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt.

Bei den ausgeführten Aufträgen sei es jedoch nicht darum gegangen, «erhebliche» Erkenntnisse zu gewinnen, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs sei ihr Mandant zudem nie beauftragt worden, schrieben die Verteidiger.

Obwohl der Fall bereits viel Staub aufgewirbelt hat, bleiben viele Fragen weiterhin unbeantwortet. Die Affäre beschäftigt derzeit in der Schweiz nicht nur die Medien und die direkt involvierten Behörden wie NDB oder Bundesanwaltschaft (BA), sondern auch deren Aufsichtsorgane.

Die deutschen Ermittler warfen in ihrem Haftbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft vor, in ihrem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage Informationen verwendet zu haben, die der mutmassliche Schweizer Spion für den NDB gesammelt hatte.

Die Aufsichtsbehörde über die BA teilte dagegen Mitte Mai mit, dieses Strafverfahren fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. Die Bundesanwaltschaft habe ihre Ermittlungen ohne Beteiligung des Nachrichtendienstes aufgenommen.

veröffentlicht: 27. Juni 2017 17:47
aktualisiert: 27. Juni 2017 17:50
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige