Bundesrat bringt alte Vorschläge zur «Heiratsstrafe»

31.08.2016, 15:12 Uhr
· Online seit 31.08.2016, 13:10 Uhr
Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf, um die steuerliche Benachteiligung mancher Ehepaare zu beseitigen. Ein neues Rezept hat er allerdings nicht gefunden: Er setzt auf jene Lösung, die 2012 in der Vernehmlassung durchgefallen war.
Laurien Gschwend
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Im Februar hat das Stimmvolk die Initiative der CVP «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» knapp abgelehnt. Der Bundesrat hatte aber schon vorher angekündigt, die Ehepaarbesteuerung ändern zu wollen. Daran hält er fest.

Das Nein in der Abstimmung dürfe nicht dazu führen, dass die Benachteiligung bestimmter Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren bestehen bleibe, heisst es in einem Bericht der Steuerverwaltung zu verschiedenen Modellen.

Auf Basis des Berichts hat der Bundesrat am Mittwoch seinen Entscheid gefällt: Er beauftragte das Finanzdepartement (EFD), eine Vorlage nach dem Modell «alternative Steuerberechnung» auszuarbeiten. Künftig soll die Steuerbehörde bei Ehepaaren zwei Berechnungen vornehmen.

In einem ersten Schritt werden für die Veranlagung wie bisher die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet. In einem zweiten Schritt werden die Erwerbs- und Renteneinkommen und die Abzüge dem jeweiligen Ehegatten zugeordnet, ähnlich wie bei unverheirateten Paaren. Vermögenserträge werden hälftig aufgeteilt. In Rechnung gestellt wird am Ende der tiefere der beiden ermittelten Steuerbeträge.

Die Reform würde zu Einnahmeausfällen von rund einer Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer führen. Rund 80 Prozent entfielen auf den Bund, 20 Prozent auf die Kantone. Die Mindereinnahmen seien aber geringer als bei Splitting-Modellen oder bei der Individualbersteuerung, argumentiert der Bundesrat.

Die alternative Steuerberechnung wirke sich gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe aus. Auch könnten die Kantone ihre Lösung für die Ehegattenbesteuerung beibehalten.

Zu den Nachteilen zählt der Bundesrat den administrativen Mehraufwand für die Kantone. Zudem würden Ehepaare und Konkubinatspaare nicht gleich behandelt. Die höhere Belastung gewisser Konkubinatspaare bliebe bestehen.

Anstelle der «Heiratsstrafe» träte also vermehrt die «Konkubinatsstrafe». Vor allem Konkubinatspaare mit Kindern kämen schlechter weg. Ist nur ein Partner erwerbstätig, wären sie gegenüber Einverdienerehepaaren schlechter gestellt.

Bei Alleinerziehenden will der Bundesrat die Mehrbelastung mit einem neuen Sozialabzug kompensieren. Zwar würden auch manche Alleinerziehende stärker belastet, schreibt die Steuerverwaltung. Jene mit tiefen und mittleren Einkommen wären aber besser gestellt als heute.

Alleinstehende ohne Kinder müssten nur dann mehr bezahlen als heute, wenn der Steuertarif verändert würde, um die Mindereinnahmen zu kompensieren. Allerdings könnte ihre Steuerbelastung im Vergleich zu jener von Paaren steigen. Gemäss Bundesgericht sei es korrekt, dass Alleinstehende gegenüber allen anderen Haushaltsformen mehr Steuern bezahlen müssten, schreibt die Steuerverwaltung.

Auf eine neuerliche Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat. Damit könnten die Massnahmen rascher umgesetzt werden, hält er fest. In der Vernehmlassung von 2012 sei das Modell zwar kontrovers aufgenommen worden. Er sei aber nach wie vor von diesem überzeugt.

Zudem sei damals zu wenig beachtet worden, dass das Modell die bestehenden negativen Erwerbsanreize für Zweitverdiener reduziere. Vor dem Hintergrund der Fachkräfteinitiative dürfte es heute besser ankommen, glaubt der Bundesrat.

In der Vernehmlassung von 2012 hatten sich die meisten Verbände und Kantone gegen das Modell ausgesprochen. Die Parteien waren gespalten. Dafür waren CVP, EVP und BDP. Die SVP bezeichnete das Modell als möglichen Weg, hätte aber ein Voll- oder Teilsplitting bevorzugt. FDP, SP und die Grünen forderten einen Wechsel zur Individualbesteuerung.

Die Spaltung zeigte sich auch im Parlament. Der Nationalrat sprach sich im März für die Individualbesteuerung aus. Nach seinem Willen sollen Ehegatten künftig also getrennt besteuert werden. Der Ständerat nahm im Juni einen Vorstoss an, der das Gegenteil fordert: eine Beseitigung der Heiratsstrafe auf Basis der gemeinschaftlichen Besteuerung.

Ein vollkommen gerechtes System gibt es aus Sicht der Steuerverwaltung nicht. Es könne nur darum gehen, die Ungleichbehandlung im Steuersystem möglichst gering zu halten, heisst es im Bericht. Welche Haushaltskategorien tendenziell bevorteilt werden sollten, sei ein politischer Entscheid.

Auch bekräftigt die Steuerverwaltung, was schon vor der Abstimmung über die CVP-Initiative bekannt wurde: Zwar sind heute immer noch rund 80'000 Zweiverdienerehepaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt. Hinzu kommen rund 250'000 Rentnerpaare.

Gleichzeitig profitieren aber 370'000 Ein- und Zweiverdienerehepaare von einem «Heiratsbonus»: Sie müssen weniger Steuern bezahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

veröffentlicht: 31. August 2016 13:10
aktualisiert: 31. August 2016 15:12
Quelle: SDA

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