Bundesrat prüft Verbot des Transportes von lebenden Hummern

26.11.2015, 12:27 Uhr
· Online seit 26.11.2015, 12:15 Uhr
Der Bundesrat will den Import von lebenden Hummern nicht verbieten. Er prüft aber, ob der Lebendtransport verboten werden soll. Auch die Haltung ausserhalb von Salzwasser und die Tötung in kochendem Wasser ohne Betäubung könnten verboten werden.
René Rödiger
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Der Import und Verkauf von lebenden Hummern zu Speisezwecken sei aus Tierschutzsicht problematisch, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Maya Graf (Grüne/BL). Nach dem Tierschutzgesetz dürften Tieren nämlich nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden.

Er wolle deshalb im Rahmen einer für nächstes Jahr geplanten Revision der Ausführungsbestimmungen zum Tierschutzgesetz Verschärfungen zur Diskussion stellen, schreibt der Bundesrat. Ein Importverbot, wie Graf es fordert, lehnt er aber ab.

Er begründet das damit, dass ein solches wohl nicht mit dem bilateralen Veterinärabkommen mit der EU vereinbar wäre. Ausserdem würden aus handelsrechtlicher Sicht hohe Anforderungen an Importverbote gestellt, schreibt der Bundesrat.

Maya Graf fordert mit ihrer Motion, dass die Einfuhr von lebenden Hummern, Langusten und Krabben zu Speisezwecken verboten wird. Jedes Jahr würden an die 130'000 lebende Hummer in die Schweiz eingeführt, hält sie fest. Die Tiere würden wie Weinflaschen in einem Karton gestapelt, mit abgebrochenen Fühlern, die Scheren mit Gummibändern gefesselt.

Wenn die Hummer in der Schweiz ankämen, hätten sie bereits ein monatelanges Martyrium hinter sich. Die Meerestiere, die über ein komplexes Nervensystem verfügten und schmerzempfindlich seien, würden schon Monate vor dem Konsum gefangen und anschliessend ohne Futter und Wasser in Kühlhallen zwischengelagert. Am Ende stehe dann der qualvolle Tod in kochendem Wasser.

Ebenfalls ein Importverbot fordert Matthias Aebischer (SP/BE) - und zwar für sämtliche tierquälerisch erzeugte Produkte. Er denkt dabei an Produkte wie Stopfleber und Froschschenkel. Das Landwirtschaftsgesetz ermögliche es, den Import von Tierprodukten einzuschränken oder zu verbieten, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert würden, hält Aebischer fest. Dennoch würden nach wie vor zahlreiche tierquälerisch erzeugte Produkte eingeführt.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, er verurteile «solche Praktiken». Ein generelles Importverbot würde der Problematik aber nicht gerecht. Beim Vollzug müsste festgestellt werden können, wie Produkte im Ausland hergestellt würden, was sich als schwierig bis unmöglich erweisen dürfte, argumentiert der Bundesrat. Der Aufwand wäre sehr hoch. Ausserdem wäre aus Sicht des Bundesrates auch ein solches Verbot mit internationalem Recht wohl nicht vereinbar.

Einverstanden ist der Bundesrat mit einer Forderung von Guillaume Barazzone. Der Genfer CVP-Nationalrat verlangt härtere Strafen gegen den illegalen Handel mit bedrohten Arten. Dieser soll neu als Verbrechen eingestuft werden.

Im internationalen Vergleich seien die Strafen in der Schweiz mild, argumentiert Barazzone. Damit bestehe die Gefahr, dass die Schweiz in Europa zu einer Drehscheibe für den Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten werde. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion anzunehmen.

In den Jahren 2013 und 2014 wurden in der Schweiz 1874 Sendungen mit Produkten geschützter Arten beschlagnahmt, weil Dokumente zum Nachweis des legalen Ursprungs fehlten. In 10 bis 20 Prozent der Fälle blieb es bei diesem Entscheid. Im selbem Zeitraum wurden rund 160'000 vorschriftskonforme Einfuhren von Produkten geschützter Arten verzeichnet. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Pascale Bruderer (SP/AG).

veröffentlicht: 26. November 2015 12:15
aktualisiert: 26. November 2015 12:27
Quelle: SDA

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