Bundesrat schliesst Lücke bei Familienzulagen

22.11.2017, 14:48 Uhr
· Online seit 22.11.2017, 14:34 Uhr
Das Parlament hat bei den Familienzulagen Lücken festgestellt. Diese sollen nun geschlossen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Änderung des Familienzulagengesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
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So sollen Ausbildungszulagen künftig nicht erst ab 16 Jahren ausgezahlt werden, sondern ab Beginn der Ausbildung, sofern das Kind 15 Jahre alt ist. Ausbildungszulagen sind etwas höher als Kinderzulagen.

Die jüngsten Kinder eines Jahrgangs seien in den meisten Kantonen 15 Jahre und 1 Monat alt, wenn sie eine nachobligatorische Ausbildung aufnähmen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Ausbildungszulagen soll es auch für Kinder geben, die bereits 16 Jahre alt sind, aber noch die obligatorische Schule besuchen. Der Bundesrat beziffert die Mehrkosten auf 16 Millionen Franken. Die Gesamtausgaben für Familienzulagen belaufen sich auf jährlich 5,8 Milliarden Franken.

Mit der Gesetzesänderung greift der Bundesrat einer Revision vor, die die zuständigen Kommissionen geplant haben. Eine weitere Forderung des Parlaments setzt er um, indem er eine Lücke bei den arbeitslosen Müttern schliesst. Seit Anfang 2013 gibt es nämlich Familienzulagen für jedes Kind. Ausgenommen sind einzig arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen.

Wenn zum Beispiel der Vater das Kind nicht anerkennt oder dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, macht niemand einen Anspruch auf Familienzulagen geltend. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten dieser Neuregelung auf 100'000 Franken pro Jahr.

Schliesslich will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Subventionen für Familienorganisationen schaffen. Bisher hat er Finanzhilfen direkt auf die Bundesverfassung abgestützt. Aus rechtsstaatlicher sich sei die Schaffung einer expliziten gesetzlichen Grundlage nötig, schreibt er.

Wie bis anhin sollen die Finanzhilfen gesamtschweizerisch oder sprachregional tätigen Familienorganisationen gewährt werden. Diese müssen gemeinnützig, konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig sein. Finanzhilfen werden für Aktivitäten in den Bereichen «Begleitung, Beratung und Bildung» und «Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit» ausgerichtet.

veröffentlicht: 22. November 2017 14:34
aktualisiert: 22. November 2017 14:48
Quelle: SDA

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